langfristige Strategie zu fördern und gleichzeitig bei der Gewinnung und Bindung der für die Erreichung 
              dieser Ziele erforderlichen Talente zu unterstützen. Die festen Vergütungsbestandteile sollen 
              sicherstellen, dass die Gesellschaft im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter am Markt konkurrenzfähig 
              bleibt, während die variablen leistungsbezogenen Vergütungsbestandteile die Führung der Geschäfte mit den 
              Geschäftsprioritäten in Einklang bringen (zu näheren Einzelheiten, wie dies mittels der variablen 
1.1           Bestandteile der Vergütungsstruktur erreicht wird, wird auf die nachstehenden Ziffern 4.5 und 4.6 
              verwiesen). Die Mitglieder des Vorstands werden incentiviert, auf die Erreichung dieser kurz- und 
              langfristigen Ziele hinzuwirken. 
              Das Vergütungssystem ist klar, umfassend und schlüssig und entspricht den Vorgaben des Aktiengesetzes (' 
              AktG') sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex ('DCGK'). Es wird jedoch darauf 
              hingewiesen, dass die Mitglieder des Vorstands derzeit an Long Term Incentive Programmen der Vodafone 
              Group Plc teilnehmen, die in den Geschäftsjahren endend am 31. März 2019, 31. März 2020 und 31. März 2021 
              gewährt wurden. Die Details dieser Long Term Incentive Programme - einschließlich ihrer Änderungen - 
              werden unter Ziffer 8 ausführlich dargelegt. Da diese Long Term Incentive Programme keinen 
              Mindestzeitraum von vier Jahren vorsehen, bis die Vergütungsbestandteile hierunter für die Begünstigten 
              zur Verfügung stehen, könnte der fortbestehende Anspruch aus diesen Tranchen unter den Long Term 
              Incentive Programmen als Abweichung von Empfehlung G.10 Satz 2 DCGK betrachtet werden, nach der die 
              langfristigen variablen Vergütungsbestandteile den Mitgliedern des Vorstands erst nach vier Jahren zur 
              Verfügung stehen sollen. Daher hat die Gesellschaft für die restliche Laufzeit dieser Tranchen unter 
              diesen Long Term Incentive Programmen vorsorglich eine Abweichung von dieser Empfehlung erklärt. 
              Grundsätze 
              Das Vergütungssystem basiert auf den folgenden Grundsätzen, die der Aufsichtsrat der Gesellschaft (' 
              Aufsichtsrat') bei der Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands beachtet - und in Bezug auf 
              die gegenwärtige Vergütung der Mitglieder des Vorstands beachtet hat: 
              1.2.1         Förderung der Geschäftsstrategie und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft 
                            Durch die Definition von Leistungskriterien im Zusammenhang mit dem langfristigen Erfolg 
                            und der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft leistet das Vergütungssystem einen 
                            wesentlichen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie. Durch die langfristigen 
                            variablen Vergütungsbestandteile, die auch nichtfinanzielle Leistungskriterien (Umwelt-, 
                            Sozial- und Governance-Faktoren (environmental, social and governance) - 'ESG') beinhalten, 
                            fördert das Vergütungssystem die nachhaltige Entwicklung und den langfristigen Erfolg der 
                            Gesellschaft. 
              1.2.2         Verhältnis von Vergütung und Leistung 
                            Aufgrund der Festlegung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Festvergütung, kurz- und 
1.2                         langfristiger Anreizsetzungen sowie der Festlegung angemessener Kriterien für die variablen 
                            Vergütungsbestandteile bringt das Vergütungssystem Vergütung und Leistung der Mitglieder 
                            des Vorstands in Einklang. 
              1.2.3         Angemessenheit 
                            Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird unter Berücksichtigung ihrer Aufgaben und 
                            Leistungen und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft festgelegt. Sie muss im Vergleich 
                            zur Vergütung bei Wettbewerbern, der Führungskräfte sowie den sonstigen Arbeitnehmern der 
                            Gesellschaft angemessen sein. 
              1.2.4         Interessen von Gesellschaftern und Stakeholdern 
                            Aufgrund der Kopplung der variablen Vergütung an die Leistung der Gesellschaft trägt das 
                            Vergütungssystem dazu bei, die Interessen des Vorstands und die Interessen von 
                            Gesellschaftern und Stakeholdern der Gesellschaft in Einklang zu bringen. Die Mitglieder 
                            des Vorstands sind ferner verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz ihrer jährlichen 
                            Grundvergütung in Aktien der Gesellschaft zu halten. 
              1.2.5         Compliance 
                            Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft muss ferner im Einklang mit 
                            allen einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften stehen. 
2             Festsetzung, Umsetzung und Überprüfung des Vergütungssystems 
              Allgemeines Verfahren 
                            Der Aufsichtsrat setzt das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der 
                            Gesellschaft gemäß §§ 87, 87a AktG und den einschlägigen Empfehlungen des DCGK sowie auf 
                            Grundlage dieses Systems die tatsächliche Vergütung jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands 
                            fest. Der Aufsichtsrat wird dabei von seinem Vergütungs- und Nominierungsausschuss (' 
                            Ausschuss') unterstützt. Der Ausschuss entwickelt und empfiehlt das Vergütungssystem für 
              2.1.1         die Mitglieder des Vorstands auf Grundlage des vorstehend genannten rechtlichen Rahmens. 
                            Mit Ausnahme der Beschlussfassung über das Vergütungssystem und der Festsetzung der 
                            tatsächlichen Vergütung jedes einzelnen Mitglieds des Vorstands kann der Aufsichtsrat die 
                            nachstehend genannten Aufgaben dem Ausschuss übertragen, der dann die Erfüllung dieser 
                            Aufgaben sowie die Vorbereitung der entsprechenden Beschlüsse übernimmt. Bezugnahmen im 
                            Folgenden auf den Aufsichtsrat gelten insoweit ebenso für den Ausschuss. 
                            Der Ausschuss ist auch für die Vorbereitung der regelmäßigen Überprüfung des 
              2.1.2         Vergütungssystems seitens des Aufsichtsrats zuständig. Gleiches gilt für die Erstellung des 
                            jährlich anzufertigenden Vergütungsberichts über die jedem einzelnen gegenwärtigen oder 
                            früheren Mitglied des Vorstands gewährte und geschuldete Vergütung. 
2.1                         Der Aufsichtsrat und der Ausschuss können erforderlichenfalls externe Berater (z. B. 
              2.1.3         Vergütungsexperten) hinzuziehen. Bei der Beauftragung externer Berater überprüfen und 
                            überwachen der Aufsichtsrat und der Ausschuss die Unabhängigkeit dieser Berater von 
                            Vorstand und Gesellschaft. 
                            Das vom Aufsichtsrat verabschiedete Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur 
                            Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft beschließt über 
              2.1.4         die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die 
                            Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens 
                            jedoch alle vier Jahre. 
                            Für den Fall, dass das Vergütungssystem nicht von der Hauptversammlung gebilligt wird, legt 
              2.1.5         der Aufsichtsrat gemäß § 120a Abs. 3 AktG spätestens in der darauf folgenden ordentlichen 
                            Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem vor. 
                            Das derzeitige Vergütungssystem gilt für alle Mitglieder des Vorstands ab dem 26. Januar 
                            2021 (wobei die in Ziffer 4.5 bzw. Ziffer 4.6 beschriebenen Short Term Incentives und Long 
              2.1.6         Term Incentives beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021/2022 gewährt werden) sowie für alle 
                            neu mit Mitgliedern des Vorstands abzuschließenden Anstellungsverträge und für 
                            Wiederbestellungen. 

Festsetzung der tatsächlichen Zielvergütung

Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs überprüft der Aufsichtsrat entsprechend dem Vergütungssystem die

variable Vergütung im Verhältnis zur Zielgesamtvergütung jedes Vorstandsmitglieds, die mit den Aufgaben

und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds und der Lage der Gesellschaft in einem angemessenen

Verhältnis steht, und setzt diese fest. Die Zielgesamtvergütung darf die übliche Vergütungshöhe nicht

ohne besondere Gründe übersteigen.

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June 16, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)