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BIKE24 legt endgültigen Preis für Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie fest 
2021-06-22 / 20:10 
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BIKE24 legt endgültigen Preis für Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie fest 
  . Erfolgreiche Platzierung von 21,5 Millionen Aktien an internationale institutionelle Investoren 
  . Das Unternehmen erzielt einen Bruttoemissionserlös von rund EUR 100 Millionen zur weiteren Beschleunigung des 
    internationalen Wachstums 
  . Erster Handelstag am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) ist am 25. Juni 2021 
    geplant 
Dresden, 22. Juni 2021 - Die Bike24 Holding AG (die "Gesellschaft" oder, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, 
"BIKE24"), eine der führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa mit Fokus auf das Premiumsegment, hat 
den endgültigen Preis für ihre Privatplatzierung auf EUR 15,00 pro Aktie festgelegt. Insgesamt wurden 21,5 Millionen 
Inhaberaktien bei internationalen institutionellen Investoren platziert. Dies entspricht einem Gesamtvolumen in Höhe 
von EUR 322 Millionen. Basierend auf dem endgültigen Angebotspreis beträgt die Marktkapitalisierung zum Börsengang EUR 
662 Millionen. 
Aus der im Rahmen der Privatplatzierung durchgeführten Kapitalerhöhung hat BIKE24 einen Bruttoerlös in Höhe von rund 
EUR 100 Millionen erzielt, der insbesondere der nochmaligen Beschleunigung des internationalen Wachstumskurses der 
E-Commerce-Plattform dient. 
Andrés Martin-Birner, CEO und Mitgründer von BIKE24: "Der Austausch während der Roadshow mit den Investoren war sehr 
intensiv und wertvoll und wir freuen uns über das uns entgegengebrachte Vertrauen. Das motiviert uns nochmals mehr, die 
nächsten Entwicklungsschritte mit unserem gesamten Team zügig voranzutreiben, um unsere marktführende Position in 
Kontinentaleuropa weiter auszubauen." 
Die Privatplatzierung umfasste 6,7 Millionen neue Inhaberaktien aus einer Kapitalerhöhung. Außerdem wurden 12,0 
Millionen Inhaberaktien hauptsächlich aus dem Bestand des aktuellen Mehrheitseigentümers, einer mit dem europäischen 
Riverside Fonds verbundenen Gesellschaft, bei internationalen institutionellen Investoren platziert. Im Rahmen einer 
Mehrzuteilung wurden weitere 2,8 Millionen bestehende Aktien platziert. Das gesamte Platzierungsvolumen beläuft sich 
auf 322 Millionen Euro. BIKE24 plant, zusätzliche Informationen betreffend die Allokation in Kürze auf ihrer Website zu 
veröffentlichen. 
Die Mitglieder des Managements, die Aktien halten, haben sich zu einem Lock-up von zwölf Monaten verpflichtet. Für die 
Gesellschaft und weitere bestehende Aktionäre ist ein Lock-up von 180 Tagen vorgesehen. 
Der Handel mit den Aktien der Gesellschaft im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird 
voraussichtlich am 25. Juni 2021 unter dem Handelssymbol BIKE und der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) 
DE000A3CQ7F4 beginnen. 
Berenberg und JP Morgan agierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners für die Transaktion. 
 
Pressekontakt: 
Bettina Fries 
E-Mail: presse@bike24.net 
+49 1722976243 
Investor Relations: 
Thomas Schnorrenberg 
E-Mail: ir@bike24.net 
+49 151 46531317 
Über BIKE24 
BIKE24 gehört zu den führenden E-Commerce-Fahrradplattformen in Kontinentaleuropa. Der Online-Händler mit Fokus auf das 
Premiumsegment ist die zentrale Anlaufstelle für die schnell wachsende Community der Fahrrad-Enthusiasten und fördert 
so die grüne Mobilität. 2002 von CEO Andrés Martin-Birner, Falk Herrmann und Lars Witt, verantwortlich für Legal & 
Eigenmarken, in Dresden gegründet, hat er sich schnell zu einem in Kontinentaleuropa führenden und weltweit agierenden 
E-Commerce-Unternehmen in diesem stark wachsenden Markt entwickelt. Der Online-Shop bietet den Kunden 77.000 Artikel 
von mehr als 800 Marken. Damit verfügt BIKE24 in Kontinentaleuropa über das breiteste Sortiment an Markenprodukten der 
Branche. Die Online-Fahrradplattform ist bereits mit drei lokalen Online-Shops in Deutschland (BIKE24.de), Österreich 
(BIKE24.at) und Spanien (BIKE24.es) in Kontinentaleuropa präsent. Darüber hinaus beliefert der internationale Shop 
(BIKE24.com) Kunden auf der ganzen Welt. 
Haftungsausschluss 
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, 
verteilt oder übermittelt werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch die 
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren (die "Wertpapiere") der Bike24 Holding AG (die 
"Gesellschaft") in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in 
denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist, dar. Die Wertpapiere der Gesellschaft dürfen in den Vereinigten Staaten 
von Amerika nur nach vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung von 
dem Registrierungserfordernis nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der 
"Securities Act") verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht unter dem 
Securities Act registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere in den 
Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere dürfen vorbehaltlich 
bestimmter Ausnahmen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan 
ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. 
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Ein 
öffentliches Angebot wird nicht erfolgen. Eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Wertpapiere von der Gesellschaft 
sollte nur auf Grundlage des Wertpapierprospekts erfolgen, der nach Billigung durch die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht wurde und auf der Webseite von der Gesellschaft kostenfrei 
erhältlich ist. 
Jegliches in dieser Veröffentlichung erwähntes Angebot wird in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im 
Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Investoren" im Sinne des Artikel 2(e) der 
Verordnung (EU) 2017/1129 sind, im Fall des Vereinigten Königreichs, wie sie durch den European Union (Withdrawal) Act 
2018 Teil des nationalen Rechts ist. Außerdem wird im Vereinigten Königreich dieses Dokument nur verteilt und es 
richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and 
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen, (ii) 
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated 
associations" etc.) oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit 
(im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem 
Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (wobei diese Personen zusammen 
als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Dieses Dokument richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis 
dieses Dokuments dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition 
oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird 
nur mit Relevanten Personen eingegangen. 
Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von 
Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung der Wörter 
"können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", 
"projizieren", oder "abzielen" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder 
vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, 
Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten 
unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung 
machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche 
zukünftige Geschäfts-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten 
Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften 
beabsichtigen weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken noch deren jeweilige verbundene Unternehmen oder andere 
Personen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder 

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