"Es ist die Aufgabe des Kartellamtes, den Wettbewerb bereits auf der Ebene der Forschung und Entwicklung zu erhalten, da hier die Grundlagen für zukünftige Produkte und Märkte gelegt werden", sagte Amtsleiter Andreas Mundt in einer Erklärung.

Die Zusammenarbeit von VW und Bosch fällt unter die europäischen Regeln für Forschung und Entwicklung, die sie nach Angaben des Amtes von einem Kartellverbot ausnehmen. Das Amt fügte hinzu, dass derzeit auch mehrere andere Automobil- und IT-Firmen an einer ähnlichen Technologie arbeiten.