Spätestens mit den letzten Änderungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), die ab 01.01.2022 greifen, sollten auch Franchise-Unternehmen sich mit dem Thema betriebliche Altersversorgung beschäftigen. Dabei steht für viele ausschließlich im Fokus, eventuelle Haftungsrisiken zu vermeiden. Bestandverträge sind sicherlich zu prüfen und auch mangelndes Interesse von Seiten der Mitarbeiter ist selbstverständlich zu dokumentieren. Wichtig ist es jedoch, jetzt noch weiterzudenken: Vor allen Dingen ist die Betriebsrente ein flexibles und gleichzeitig kostengünstiges Instrument zur Mitarbeiterbindung, welches sich insbesondere für Franchisebtriebe sehr gut eignet.

Grund genug für unser Fördermitglied Diana Cyris von der CYRIS SERVICE-AGENTUR E.K, das einmal am Praxisbeispiel unseres Vollmitgliedes Pirtek darzustellen.

Wie es funktioniert: Es gilt für den Franchise-Unternehmer, aktiv auf seine Mitarbeiter zuzugehen, statt sich defensiv zu verhalten und lediglich auf Anforderung der Mitarbeiter zu reagieren. Die wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreichen Umsetzung ist dabei die offene und direkte Kommunikation im Betrieb. Dann ergibt sich eine Win-Win-Situation:

Der Arbeitgeber bindet, nicht zuletzt durch einen Imagegewinn, seine Mitarbeiter an das Unternehmen. Gleichzeitig bekommt der Arbeitnehmer eine Altersversorgung mit guter Rendite, auch durch sehr gute staatliche Förderung, in Form von Steuervorteilen und Sozialversicherungsersparnissen.

Praktische Umsetzung der Betriebsrente am Beispiel von Pirtek Deutschland GmbH:

Pirtek Deutschland, langjähriges Vollmitglied im Deutschen Franchiseverband, mit zahlreichen Partnern, war sofort zur Umsetzung des bAV-Konzepts bereit.

Der Ablauf

  • Erste Gespräche erfolgten per Video-Konferenz mit Torsten Moldenhauer, Leiter Finanzen und Gudrun Sandberg, Rechnungswesen und Administration. Nach einer generellen Einführung zum Thema ging es darum, den für die Systemzentrale passenden Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung sowie die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
  • Nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer, Michael Thiehofe, stand die Entscheidung fest: 15 % Arbeitgeberzuschuss für alle Mitarbeiter, die eine durch den Arbeitnehmer finanzierte Direktversicherung abschließen. Vermögenswirksame Leistungen können ebenfalls eingebracht werden.
  • In einer Versorgungsordnung wurden alle relevanten Informationen in schriftlicher Form zusammengefasst und somit für Transparenz und Rechtssicherheit im Unternehmen gesorgt.

Dieses Dokument konnte mit Unterstützung des Versicherers, der Generali Deutschland, dem Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

  • Im nächsten Schritt wurden alle Mitarbeiter per E-Mail informiert und eingeladen.
  • Es fand eine Online-Einführung für alle Interessierten statt.
  • In der Zentrale in Köln hatten dann die Mitarbeiter im vertraulichen Einzelgespräch die Möglichkeit, Fragen an den Berater der Versicherung zu stellen, die sich auf ihre jeweilige Lebenssituation bezogen. Eventuell vorhandene Zweifel konnten ausgeräumt und Vorteile erläutert werden.
  • Im Nachgang erhielten sie dann individuell nach ihren Wünschen erstellte Berechnungen inklusive Muster-Gehaltsabrechnungen.
  • Alle Mitarbeiter, die das Gespräch wahrgenommen hatten, entschieden sich für den Abschluss eines Vertrags und die Verbesserung ihrer Altersversorgung.
  • PIRTEK Deutschland hat zudem eigenständig einen individuell gebrandeten Flyer zum Thema bAV erstellt. Dieser findet u.a. Verwendung in Gesprächen mit neuen Mitarbeitern, um mit dem Angebot einer Betriebsrente zusätzlich zu punkten.

Im kommenden Jahr ist dann auch geplant, dass die einzelnen Franchisepartner im Rahmen einer Erfa-Tagung informiert werden, um ebenfalls die betriebliche Altersversorgung zur Mitarbeiterbindung nutzen zu können.

In diesem komplexen Bereich ist eine Beratung durch Experten von wesentlicher Bedeutung. Rechtliche und steuerliche Aspekte sind zu berücksichtigen und Eventuelle Fehler können weitereichende Folgen haben.

Einzelheiten zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG):

  • Ab 2019 müssen Arbeitgeber bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Neuzusagen einen 15 %-igen Zuschuss bezogen auf den Umwandlungsbetrag in die bAV einzahlen, soweit der Arbeitgeber bei der Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
  • Ab 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss auch für bereits vor 2019 erteilte Zusagen zu leisten.
  • Dies gilt für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
  • In Tarifverträgen kann von dieser Regelung abgewichen werden.
    >>Bereits bestehende Verträge, auf die bereits heute freiwillige Arbeitgeberzuschüsse gezahlt werden, sind deshalb unbedingt auf den Prüfstand zu stellen. Dies schützt den Arbeitgeber vor ungewollten und ungeplanten Zusatzbelastungen.
  • Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags zur Entgeltumwandlung von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West), wobei der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag unverändert mit vier Prozent beibehalten wird.
    >> Durch das erweiterte Fördervolumen besteht mehr Spielraum, um Mitarbeiter- und Führungskräfteversorgung in einem Durchführungsweg abzubilden.
    >> Diese Ausweitung kann zudem für zusätzliche Sonderzahlungen, Bonifikationen etc. genutzt werden.
  • Neue Förderung nach § 100 EstG
    - maximales Einkommen bis 2.575 € im Monat
    - Der Förderbetrag beträgt 30 % des geförderten Beitrags, minimal 240 € - maximal 960 € im Jahr
    - Durchführungsweg: Direktversicherung
    - Zusätzlich gilt, dass durch monatliche Freibeträge eine Leistung aus der betrieblichen
    - Altersversorgung nicht mehr auf die Grundsicherung angerechnet wird. Die Höhe dieser
    - Freibeträge wird regelmäßig angepasst.
    >>Beispielsweise besonders interessant für Franchisesysteme aus den Bereichen Handel und Gastronomie.

Zur Autorin:

Diana Cyris ist Geschäftsführerin der CYRIS SERVICE-AGENTUR E.K., die sich auf Versicherungen und Finanzdienstleistungen für Franchise-Unternehmen spezialisiert hat. Bereits seit 2006 ist das Unternehmen engagiertes Fördermitglied im Deutschen Franchiseverband e. V.

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DFV - Deutscher Franchise-Verband e.V. published this content on 08 January 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 January 2022 09:57:02 UTC.