Bern (awp/sda) - Die EM während der Corona-Pandemie, der Impffortschritt und der Kampfjet-Entscheid des Bundesrats: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen. Die Schlagzeilen in nicht verifizierten Meldungen:

"SonntagsBlick":

Urs Karrer, Vizepräsident der Covid-Taskforce des Bundes, ist besorgt wegen der "unkontrollierten EM-Euphorie". Die epidemiologische Lage präsentiere sich nicht so, dass Massen-Events unkontrolliert durchgeführt werden könnten, sagte der Infektiologe im Interview mit dem "SonntagsBlick". Es seien bereits mehrere Massenansteckungen bekannt geworden. Die EM werde daher einen corona-bedingten Todeszoll fordern. "Es erstaunt mich wirklich, mit welcher Nonchalance wir in Europa diesem Virus immer noch begegnen, kaum sind die Fallzahlen am Sinken." Vom jetzigen Verhalten hänge ab, ob die Schweiz ohne grössere Einschränkungen durch den Winter komme. Jede Person, die sich impfe lasse, bringe die Schweiz vorwärts.

"NZZ am Sonntag"/"SonntagsZeitung"/"SonntagsBlick"/"Matin Dimanche":

Nach dem Entscheid für das US-Kampfflugzeug F-35 gerät der Bundesrat unter Druck. Parlamentarier von links bis rechts können anhand der Informationen nicht nachvollziehen, warum die F-35 trotz Problemen und hohen Kosten das beste und günstigste Flugzeug für die Schweiz sein soll. Bereits machen sich die Aufsichtsorgane bereit, um die Auswahlprozedur zu durchleuchten, wie die "SonntagsZeitung" und "Le Matin Dimanche" schreiben. Zudem lässt der tiefe Preis für die 36 modernen F-35-Jets gemäss "NZZ am Sonntag" die Mitbewerber ungläubig rätseln. Ein Airbus-Sprecher sagte demnach, dass die offerierten Preise bei US-Regierungsgeschäften nicht fix, sondern Zielwerte seien. Die Differenz müsse eine Seite begleichen. Hinterfragt werden etwa die 1500 Flugstunden, die beim US-Jet F-35 gegenüber den Konkurrenzfliegern wegfallen, schreibt zudem der "SonntagsBlick". In den nächsten Wochen werden die unterlegenen Anbieter und Vertreter des Bundesrats gemäss der Zeitung ein Debriefing machen.

"SonntagsZeitung"/"NZZ am Sonntag":

Der "Impfexpress Schweiz" ist zum Bummler geworden. Im Kanton Zürich wurden letzte Woche noch über 10'000 Personen pro Tag geimpft, in der zu Ende gehenden Woche waren es weniger als 500, schreibt die "SonntagsZeitung". Gemäss einer Umfrage bei verschiedenen Kantonen dürfte kaum ein Kanton bis im Herbst eine Impfquote von deutlich über 60 Prozent erreichen. Das vom Bund formulierte Impfziel von 75 Prozent der Bevölkerung sei damit in weite Ferne gerückt, eine Immunität von über 80 Prozent, mit der die erwartete vierte Welle im Herbst verhindert werden könnte, sei ausgeschlossen. Lukas Engelberger, der Chef der kantonalen Gesundheitsdirektoren, fordert daher eine Neulancierung der Impfkampagne. Zudem schreibt die "NZZ am Sonntag", dass die Impfbereitschaft bei den Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 15 Jahren tief sei. Bei den Gesundheitsbehörden der Kantone hätten sich bislang im Durchschnitt nicht einmal zehn Prozent für eine Impfung angemeldet.

"SonntagsBlick":

Der 2020 abgetretene Bundesanwalt Michael Lauber soll von drei gleichwertigen Nachfolgern an der Spitze der Strafverfolger abgelöst werden. Dieser Meinung ist gemäss "SonntagsBlick" die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Parlaments. Diese habe einen entsprechenden Bericht vom 22. Juni gutgeheissen. In diesem werde die "monokratische Struktur" der Behörde, die Fokussierung auf eine einzelne Person an der Spitze, als Ursache für die vergangenen Probleme ausgemacht. In einem "Triumviratsmodell", wie es wörtlich heisst, sollen drei Co-Leiter aufgeteilt nach Ressorts der Bundesanwaltschaft vorstehen. Die Wahl des Bundesanwalts durch das Parlament hingegen wird im Bericht nicht hinterfragt. Dieses Prozedere sei "angemessen", urteilen die Autoren. Als einziges GPK-Mitglied habe SVP-Nationalrat Alfred Heer gegen die Annahme des Berichts gestimmt.

"SonntagsZeitung":

Der Bundesrat hätte die Verhandlungen zum Rahmenabkommen mit der EU nicht ohne Zustimmung des Parlaments abbrechen dürfen, der Entscheid sei verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des renommierten Rechtsexperten Thomas Cottier. Der Entscheid des Bundesrats sei nicht "nur der Abbruch einer spezifischen Verhandlung, sondern eine europapolitische Grundentscheidung und Weichenstellung für die Schweiz" gewesen. Die Bundesverfassung verlange, dass solche Entscheide "gemeinsam und mit Abstimmung der eidgenössischen Räte" getroffen würden. Das Parlament habe nicht nur das Recht, sondern "die Pflicht", dies zu korrigieren. Instrumente seien etwa die parlamentarische Initiative oder eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Zudem habe der Bundesrat dem Volk das direktdemokratische Recht eines Referendums und damit die Möglichkeit, in einer so wichtigen Angelegenheit selber zu entscheiden, vorenthalten.

"NZZ am Sonntag":

Mit dem Abbruch der Verhandlungen über das Rahmenabkommen ist auch das Stromabkommen gescheitert. Dadurch wird die Frage drängender, wie die Schweiz den Strombedarf decken kann, sobald die Atomkraftwerke abgestellt sind. Zwar ist die AKW-Laufzeit nicht begrenzt, doch bis anhin ging man von einer Betriebslaufzeit von 50 Jahren aus. Nun ist erneut die Rede von zehn zusätzlichen Jahren, wie die "NZZ am Sonntag" berichtet. Noch vor zwei Jahren winkte Energieministerin Simonetta Sommaruga ab, als es um die Frage ging, ob das Bundesamt für Energie (BFE) in den Energieperspektiven neu auch mit einer Betriebslaufzeit von 60 Jahren rechne. Nun hat der Bund gemäss der "NZZ am Sonntag" Gespräche mit den AKW-Betreibern aufgenommen. "Uns interessiert, wie die Planungen der Kernkraftwerkbetreiber aktuell aussehen", lässt sich BFE-Sprecherin Marianne Zünd zitieren. Ein Betrieb bis 60 Jahre benötige "umfassende Vorarbeiten und frühzeitige Entscheide", sagt Zünd.

"NZZ am Sonntag":

Nach der Rücktrittsankündigung von FDP-Präsidentin Petra Gössi rückt bei der Partei die Idee eines Co-Präsidiums in den Vordergrund. Sattelfest sein in allen Dossiers, der strategische Austausch mit der Bundeshausfraktion und der Kontakt zu allen Kantonalsektionen: Von einem "gnadenlosen 150-Prozent-Job" ist gemäss der "NZZ am Sonntag" unter FDP-Exponenten die Rede. Wer auch nur ansatzweise berufliche Ambitionen habe, wolle sich das allein nicht antun. Ein Co-Präsidium mit Deutschschweizer und welscher Beteiligung werde favorisiert. Als mögliche Kandidierende für ein Co-Präsidium werden unter anderem die St. Galler Nationalrätin Susanne Vincenz-Stauffacher oder die Waadtländer Nationalrätin Jacqueline de Quattro genannt. Vincenz-Stauffacher sagt in der "NZZ am Sonntag", ein Co-Präsidium zusammen mit dem Walliser Philippe Nantermod sei eine "vielversprechende Idee". Dieser kann sich eine Kandidatur aber gemäss der Zeitung nicht vorstellen.

"NZZ am Sonntag":

Der Armee fehlen derzeit rund 70 Küchenchefs und 150 Truppenköche. Aus diesem Grund werde grosser Teil der Rekruten, die am Montag in die Rekrutenschule einrücken, nicht mehr von Armeeköchen, sondern von privaten Caterern verpflegt, schreibt die "NZZ am Sonntag". Für die Armee sei es zunehmend schwierig, genügend Küchenchefs und Truppenköche zu finden, weil mehr Frauen den Beruf der Köchin lernten und mehr Menschen ohne Schweizer Pass in der Gastronomie arbeiteten. Frauen müssen keinen Militärdienst leisten, Ausländer dürfen nicht. Allerdings rekrutiert die Armee gemäss der Zeitung seit einigen Jahren nur noch Personen aus Gastro- und Lebensmittelberufen wie Köche, Metzger oder Bäcker, weil diese vom ersten Tag an einsetzbar seien. In Militärkreisen wird dies kritisch kommentiert: Wenn die Armee die Truppen nicht unabhängig von zivilen Dienstleistern verpflegen könne, sei die Durchhaltefähigkeit in einer Krise nicht mehr gegeben, hiess es beim Fourierverband.

"SonntagsZeitung"/"Le Matin Dimanche":

Die Basler Chemie- und Pharmabranche schweigt bei der Frage, ob aus Basel gelieferte Chemikalien in Syrien für Massenvernichtungswaffen verwendet wurden. Es geht um die berüchtigte Lieferung von fünf Tonnen Isopropanol und 280 Kilogramm Diethylamin von Basel an das kriegsversehrte Syrien Ende 2014. Beide Stoffe kann man für friedliche Zwecke verwenden - beide Stoffe sind aber auch nötig bei der Produktion von Nervenkampfstoffen. Neue Spuren zeigen, dass ein grosser Teil der Stoffe verschwand. Und jetzt versichert ein syrischer Ex-General gemäss der "SonntagsZeitung" und "Le Matin Dimanche", dass sich die Regierung in Damaskus für die Herstellung von Chemiewaffen exakt bei solchen Lieferungen aus dem Westen bediente. "Mit Sicherheit und ohne jegliche Fragen" seien die Stoffe in die Produktion von Chemiewaffen eingegangen, lässt sich der Ex-General zitieren.

"SonntagsZeitung":

Der einst als Nationalheld gefeierte libanesische Notenbankchef Riad Salameh und sein Bruder Raja stehen im Verdacht, mehr als 300 Millionen US-Dollar unterschlagen und auf Schweizer Konten transferiert zu haben. Die Schweizer Bundesanwaltschaft bestätigt der "SonntagsZeitung", dass seit Monaten ein Strafverfahren wegen "qualifizierter Geldwäscherei in Verbindung mit Veruntreuung zum Nachteil der libanesischen Zentralbank" geführt wird. Im November 2020 hatte die Berner Behörde ein Rechtshilfegesuch an den Libanon gestellt. Welche Fortschritte erzielt und ob Gelder in der Schweiz gesperrt wurden, sagt die Bundesanwaltschaft nicht. Zentralbankchef Riad Salameh weist alle Vorwürfe zurück und spricht von Privatvermögen, das ins Ausland gelangte.

"NZZ am Sonntag":

Der Präsident des Regionalgerichts Unterengadin/Münstertal ist wegen Amtsmissbrauchs angeklagt worden. Er muss sich wegen einer Anordnung gegen den Baukartell-Whistleblower Adam Quadroni, der Jahre zuvor das Bündner Baukartell hatte auffliegen lassen, vor Gericht verantworten, wie die "NZZ am Sonntag" berichtet. Der Angeklagte hatte im November 2017 angeordnet, Quadroni müsse seiner Frau Gegenstände der Kinder aus seinem Haus übergeben. Das Paar war seit längerem zerstritten und die Frau mit den Kindern ausgezogen. Mehrere Polizisten bewachten Quadroni, während seine Frau die Sachen aus dem Haus räumte. Dabei hatte Quadroni gegen die entsprechende Verfügung des Regionalgerichts beim Kantonsgericht in Chur Berufung eingelegt. Dieses teilte mit, die angeordnete Herausgabe der Gegenstände sei nicht rechtskräftig. Polizeiliche Zwangsmassnahmen seien darum nicht zulässig. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess ist auf den 16. September angesetzt.