Die 2012 verhängten Geldbußen seien rechtens, urteilten die Luxemburger Richter am Montag. Die Unternehmen, darunter Kühne + Nagel, und die Deutsche-Bahn-Tochter Schenker, haben nach Ansicht der EU-Kommission Aufschläge und Rechnungaufstellungen zwischen 2002 und 2007 auf wichtigen Routen von Europa in die USA und nach Asien abgesprochen.

Die Firmen hatten gegen den Beschluss der EU-Wettbewerbshüter geklagt und können nun noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) innerhalb von zwei Monaten Einspruch einlegen. Andernfalls bliebe Kühne+Nagel insgesamt auf einer Geldbuße von rund 54 Millionen Euro sitzen, Schenker und die Deutsche Bahn auf rund 35 Millionen Euro sowie der Schweizer Logistikkonzern Panalpina auf rund 47 Millionen Euro. Lediglich im Falle des US-Logistikers UTi Worldwide wurde die Strafe geringfügig reduziert.