BRÜSSEL (dpa-AFX) - EU-Hilfen für Milchbauern nach einem russischen Importverbot im Jahr 2014 haben ihr Ziel aus Sicht des Europäischen Rechnungshofs teilweise verfehlt. Generell habe die Europäische Kommission jedoch schnell auf das Importverbot reagiert, das Russland als Antwort auf EU-Sanktionen im Zuge der Krimkrise erlassen hatte, teilten die Prüfer am Donnerstag in Brüssel in einem Bericht mit. Demnach seien bereits Ende des Jahres 2014 erste Sonderbeihilfen an betroffene Landwirte geflossen.

Problematisch sei jedoch, dass die Kommission Gelder in Höhe von 390 Millionen Euro bereitgestellt habe, um den Betrieben einen Anreiz für gedrosselte Produktion zu bieten. Dem Bericht zufolge reduzierten viele Landwirte ihre Produktion bereits, bevor die Gelder zur Verfügung standen und reagierten damit auf die historisch niedrigen Marktpreise. Letztlich sei es so zu Mitnahmeeffekten gekommen.

Zudem seien die Beihilfen teils nicht zielgerichtet verwendet worden, monierten die Prüfer. So sei von den Mitgliedsstaaten nicht nach Bedarf der Produzenten entschieden worden, wie hoch die Zahlungen ausfielen, sondern danach, wie viel Geld zur Verfügung gestanden habe.

Die Jahre 2014 bis 2016 waren für den Milchmarkt turbulent: Anfang 2014 waren die Milchpreise besonders hoch. Nachdem Russland jedoch wegen der EU-Wirtschaftssanktionen im Zuge der Ukrainekrise 2014 ein Einfuhrverbot für europäische Landwirtschaftsprodukte verhängt hatte, fehlte ein wichtiger Absatzmarkt. Auch Exporte nach China gingen zurück. Die Preise brachen ein und erholten sich erst ab Mitte 2016 wieder./dhu/DP/he