Erschienen am27. Nov 2020im Format PressemitteilungNr. 239/2020

Bundestag beschließt neues Weingesetz des Bundeslandwirtschaftsministeriums

Der Deutsche Bundestag hat gestern die Änderung des Weingesetzes der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, beschlossen. Die Novelle des Weingesetzes - in Verbindung mit der Änderung der Weinverordnung - soll dazu führen, dass die deutschen Winzer ihren Absatz wieder steigern können und bessere Erlöse erzielen.

Denn Deutschland partizipiert derzeit nicht am grundsätzlichen Wachstum innerhalb der Europäischen Union - das zeigen die Exportzahlen: Der Wert der deutschen Weinausfuhren ist von 434 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 307 Millionen Euro in 2018 gesunken. Während der Wert der Weinausfuhren der EU insgesamt von 6,1 Milliarden auf 11,6 Milliarden gestiegen ist. Beim Volumenvergleich ist der gleiche Trend zu beobachten: Die EU verzeichnet im genannten Zeitraum ein Plus von 31 Prozent, Deutschland ein Minus von 55 Prozent.

Bundesministerin Julia Klöckner: 'Trotz herausragender Weine verlieren unsere Winzer im internationalen Vergleich Marktanteile. Hier will ich gegensteuern. Einerseits, um es für die Verbraucher am Weinregal einfacher und verständlicher zu machen. Andererseits um dazu beizutragen, dass die Winzer auch Preise erzielen können, die der Qualität angemessen sind. Dafür steigen wir ein in ein neues System des Weinrechts. Wir setzen auf eine stärkere Herkunftsprofilierung, eine bessere Absatzförderung und mehr Planungssicherheit für die Erzeuger.'

Die Rede der Bundesministerin aus dem Bundestag gestern finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.bmel.de/SharedDocs/Reden/DE/2020/201126-zweite-und-dritte-Lesung-WeinG-BPA.html

Die Kernpunkte der Weinrechtsreform (Gesetz und Verordnung):

1. Stärkere Herkunftsprofilierung: Das deutsche Qualitätsweinsystem soll - in Anlehnung an das romanische Modell - stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Die klar erkennbare Herkunft auf dem Etikett steht im Vordergrund.

* Grundlage ist eine sogenannte Herkunftspyramide - angefangen bei 'Deutschem Wein' bis hinauf zum Lagenwein an der Spitze.

* Für Verbraucher soll künftig klar erkennbar sein, dass bei den einzelnen Kategorien gewisse Mindestanforderungen gelten. Verlässlich.

* Deshalb soll zukünftig für die Qualität vor allem entscheidend sein, 'wo' ein Wein angebaut wird und nicht mehr nur der Reifegrad der Trauben. Das so genannte 'terroir' soll eine größere Rolle spielen: Boden, Klima, Umwelteinflüsse und natürliche Gegebenheiten bestimmen neben menschlichen Einflüssen maßgeblich die Weinqualität.

2. Planungssicherheit für die Winzer durch Begrenzung der Neuanpflanzung von Weinreben: Die genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen von Weinreben wird auf jährlich 0,3 Prozent beschränkt, um ein Überangebot zu verhindern.

* Momentan werden in Deutschland auf gut 100.000 Hektar Wein angebaut, dementsprechend dürfen bis einschließlich 2023 höchstens rund 300 Hektar Reben jährlich neu angepflanzt werden.

3. Verbesserte Absatzförderung, Stärkung des Marketings

* Die Mittel für die Absatzförderung auf Bundesebene werden um 500.000 Euro von 1,5 auf zwei Millionen Euro aufgestockt.

* Denn klar ist: Das neue System kann nur funktionieren, wenn es gut kommuniziert wird.

Erschienen am27. Nov 2020im Format Pressemitteilung

Federal Ministry of Food and Agriculture veröffentlichte diesen Inhalt am 27 November 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 27 November 2020 09:08:02 UTC.

Originaldokumenthttps://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/239-aenderung-weingesetz.html;jsessionid=4FD6BD032FD992097820394FA1042C23.internet2832

Public permalinkhttp://www.publicnow.com/view/AD64E4D2FD37C801F173B653FDC19A68735D3D16