LUXEMBURG (AFP)--In seinem Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der Generalanwalt für eine Zurückweisung der Klagen Polens und Ungarns gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus und die damit verbundene Kürzung von EU-Geldern plädiert. Die Regelung sei mit Artikel 7 des EU-Vertrags vereinbar und stehe "im Einklang mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit", erklärte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona in Luxemburg.

Polen und Ungarn hatten gegen die seit diesem Jahr geltende Regelung geklagt, nach der Mitgliedstaaten Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstößen ein Missbrauch der Gelder droht.

Generalanwalt Sánchez-Bordona wies unter anderem darauf hin, dass mit der Verordnung ein Mechanismus zur "Gewährleistung der korrekten Ausführung des Haushaltsplans der Union" eingeführt werden soll. Zuvor waren Sanktionen zwar möglich, musste aber einstimmig beschlossen werden. Polen und Ungarn halfen sich bei entsprechenden Verfahren gegenseitig. Beide Länder waren gegen die neue Regelung und blockierten im vergangenen Dezember zunächst den EU-Haushalt und den Corona-Hilfsfonds.

Die Verordnung setze zudem "eine hinreichend unmittelbare Verbindung zwischen dem Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit und der Ausführung des Haushaltsplans voraus", erklärte der Generananwalt. Damit sei gegeben, dass sie nicht bei allen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit anwendbar ist, sondern nur bei solchen, die im Zusammenhang mit dem EU-Haushalt stehen.

Die Schlussanträge sind für den Gerichtshof nicht bindend, werden aber in den meisten Fällen von den Richtern befolgt. Das Gericht wird nun zu Beratungen zusammenkommen, das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

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December 02, 2021 04:45 ET (09:45 GMT)