Die Bundesregierung hat das sogenannte Ausländerzentralregister weiterentwickelt.

Foto: ColourBox/Micha Klootwijk

Im Moment werden die entsprechenden Dokumente in mehr als 600 dezentralen Ausländerdateien vorgehalten. Künftig sollen alle relevanten Daten nur einmal erhoben und zentral gespeichert werden. Dadurch können die Anliegen von Ausländern schneller bearbeitet werden. Zudem verbessert sich die Qualität der Daten, da alle Behörden auf denselben einheitlichen und aktuellen Datenbestand zugreifen können.

Zentrale Ablage - Doppelspeicherung entfällt

Das Ausländerzentralregister soll zu einer zentralen Dokumentenablage gerüstet werden. Dokumente, die von einem Ausländer bereits im Original vorgelegt wurden, sollen künftig von allen zuständigen Behörden eingesehen werden können. Dabei geht es um Ausweis- und Identifikationsdokumente, die regelmäßig von anderen Ämtern benötigt werden. Durch die zentrale Ablage entfällt mittelfristig auch eine Doppelspeicherung der Daten. Das macht auch einen aufwändigen Aktentausch beim Wechsel der Zuständigkeit überflüssig. Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Mittwoch, 9. Juni 2021
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German Federal Government published this content on 09 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 09 June 2021 15:12:05 UTC.