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HENSOLDT AG: Endgültiger Angebotspreis für Aktien der HENSOLDT AG auf 12,00 Euro pro Aktie festgelegt

23.09.2020 / 21:49 CET/CEST
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Taufkirchen, 23. September 2020 - Der endgültige Angebotspreis für die Aktien der HENSOLDT AG ("HENSOLDT") wurde von HENSOLDT und ihrem Eigentümer Square Lux Holding II S.à. r.l. ("Veräußernder Anteilseigner"), einer Gesellschaft im indirekten Besitz von Fonds, die von KKR beraten werden ("KKR"), sowie in Abstimmung mit den Konsortialbanken auf 12,00 Euro pro Aktie festgelegt.

Insgesamt werden 38.333.333 Inhaberaktien ohne Nennwert bei Investoren platziert. Die Platzierung umfasst 25.000.000 neu ausgegebene Aktien aus einer Kapitalerhöhung und 13.333.333 bestehende Aktien aus dem Besitz des Veräußernden Anteilseigners. Letztere bestehen aus 8.333.333 Sekundären Basisaktien und 5.000.000 Mehrzuteilungsaktien im Rahmen der Greenshoe-Option.

Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option und basierend auf dem endgültigen Angebotspreis beläuft sich die Gesamtangebotsgröße auf ca. 460 Millionen Euro. HENSOLDT erwartet, dass sich die Bruttoerlöse aus der Kapitalerhöhung auf 300 Millionen Euro belaufen werden. Bei vollständiger Ausübung der Greenshoe-Option beträgt der erwartete Streubesitz ca. 37%.

Die Aktien der HENSOLDT AG werden voraussichtlich ab 25. September 2020 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Abwicklung und der Vollzug des Angebots sind für den 29. September 2020 geplant.

Kontakt:

Joachim Schranzhofer

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E-Mail: joachim.schranzhofer@hensoldt.net

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WKN: HAG000
Börsen: Regulated Market in Frankfurt (Prime Standard)
 

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Hierin erwähnte Wertpapiere dürfen in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere nicht in Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder an oder für Rechnung von Staatsangehörigen, Gebietsansässigen oder Bürgern von Australien, Kanada, Japan oder Südafrika verkauft oder angeboten werden.

Kein ausländischer Investor (einschließlich Investoren mit Sitz in Deutschland, aber mit direkten oder indirekten ausländischen Aktionären von 10% oder mehr) darf nach den anwendbaren deutschen Gesetzen zur Investitionskontrolle (Außenwirtschaftsverordnung - AWV) ohne vorherige Genehmigung direkt oder indirekt 10% oder mehr der Stimmrechte an HENSOLDT erwerben. Jeder Erwerb, der gegen die deutschen Gesetze zur Investitionskontrolle verstößt, kann nichtig sein und Sanktionen unterliegen. Einzelheiten zu den deutschen Gesetzen zur Investitionskontrolle werden in dem Prospekt dargelegt, der bei der Hensoldt AG, Willy-Messerschmitt-Straße 3, 82024 Taufkirchen, Deutschland, sowie auf der Website von HENSOLDT https://investors.hensoldt.net/websites/hensoldt/German/0/geplanter-ipo.html kostenlos erhältlich ist.

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