BERLIN (dpa-AFX) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Details der geplanten Homeoffice-Vorgaben für Unternehmen an diesem Mittwoch (11.00 Uhr) vorstellen. Zuvor ist die entsprechende überarbeitete Verordnung des Bundesarbeitsministeriums Thema im Bundeskabinett. In der Verordnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, Arbeitgeber hätten Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstünden. An einen bestimmten Inzidenzwert, wie in einem vorherigen Verordnungsentwurf vorgesehen, ist die Homeoffice-Vorgabe nicht mehr geknüpft.

Das Ministerium spricht in den Erläuterungen zur Verordnung von einer "Pflicht", Homeoffice anzubieten, "soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist". Heil warnte am Dienstagabend bei "Bild live" Arbeitgeber davor, die Möglichkeit zum Homeoffice willkürlich abzusagen und kündigte Kontrollen an. "Sie müssen klar sagen, wo es geht - und auch, wo es nicht geht. Wo es möglich ist, sollen sie es ermöglichen und das wird im Zweifelsfall auch von Arbeitsschutzbehörden überprüft." Für die Beschäftigten besteht laut Ministerium keine Verpflichtung zur Annahme und Umsetzung eines Homeoffice-Angebots.

Bund und Länder hatten sich am Dienstag nach mehrstündigen Verhandlungen grundsätzlich auf die Homeoffice-Vorgaben für Unternehmen geeinigt. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit, reduziert werden. Die "Corona-Arbeitsschutzverordnung" sieht daneben auch eine Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Räumen vor und eine Vorgabe für Arbeitgeber "medizinische Gesichtsmasken", "FFP2-Masken" oder "vergleichbare Atemschutzmasken" zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht möglich ist Abstände einzuhalten. Sowohl diese als auch die Regelungen zum Homeoffice sind bis zum 15. März befristet./jr/DP/stk