PEKING (dpa-AFX) - Nach der Verschärfung der Regeln für Auslandsbörsengänge chinesischer Tech-Firmen legt Peking nun mit weiteren Plänen zugunsten der eigenen Handelsplätze nach. Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg am Freitag unter Berufung auf mit der Sache vertraute Personen berichtete, will die chinesische Regierung Firmen bei künftigen Börsengängen in Hongkong von der Pflicht der formalen Überprüfung durch die Cybersicherheitsbehörde CAR ausnehmen. Ein offizielles Statement gab es weder seitens der Behörde noch von der chinesischen Regulierungsbehörde CSRC.

Laut Bloomberg sollen Tech-Unternehmen für einen Börsengang künftig eine Genehmigung der Cybersicherheitsbehörde benötigen, dies gelte unabhängig vom künftigen Handelsplatz, also auch für Hongkong. Aus Bankenkreisen verlautete indes, dass die Behandlung von Börsengängen dort womöglich künftig laxer ausfallen dürfte. Die Cybersicherheitsbehörde stelle zwar sicher, dass Firmen chinesisches Recht erfüllten, doch eine formale Überprüfung soll den Informationen zufolge nur bei Börsengängen im Ausland erfolgen.

China geht derzeit massiv gegen Firmen vor, die im Ausland an die Börse gehen. Besonders prominent ist der Fall des chinesischen Fahrdienstleister Didi, der Ende Juni an die New Yorker Börse gegangen war. Die chinesischen Regulierungsbehörden hatten daraufhin die Software des Unternehmens aus den App-Stores verbannt.

Erst kürzlich hatte die Regierung in Peking zudem die Hürden für chinesische Tech-Unternehmen höher gelegt, die einen Börsengang außerhalb Chinas planen. Firmen mit mehr als einer Million Nutzer müssen demnach zunächst einen Sicherheitscheck der Cybersicherheitsbehörde über sich ergehen lassen. Einige chinesische Firmen haben sich bereits dem Druck gebeugt und ihre Börsengänge im Ausland verschoben./tav/lew/jha/