Kündigung bedarf der Schriftform. 
8.                          Bei Beendigung des Unternehmensvertrags ist die KWS SAAT SE & Co. KGaA verpflichtet, den 
              -             Gläubigern der KWS Landwirtschaft GmbH in entsprechender Anwendung des § 303 AktG 
                            Sicherheit zu leisten. 
                            Wegen der Auslegung einzelner Bestimmungen des Unternehmensvertrags wird auf die §§ 14 und 
              -             17 KStG in ihrer jeweils gültigen Fassung verwiesen. Insbesondere ist die dynamische 
                            Verlustübernahmeverpflichtung vorrangig vor anderen vertraglichen Regelungen anzuwenden, 
                            wenn Letztere in Widerspruch hierzu stehen sollten. 

Die Änderungsvereinbarung bestimmt zudem, dass die Änderung des Unternehmensvertrags mit Eintragung in

das Handelsregister der KWS Landwirtschaft GmbH wirksam wird und dass die neugefassten Bestimmungen zur

Verpflichtung zur Gewinnabführung und zur Verpflichtung zum Verlustausgleich erstmals für den ganzen

Gewinn bzw. eine Verlustübernahme des Geschäftsjahres der KWS Landwirtschaft GmbH gelten, in dem die

Änderung des Unternehmensvertrags wirksam wird. Die Änderungsvereinbarung bestimmt außerdem, dass die

Änderung des Unternehmensvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der KWS SAAT

SE & Co. KGaA und der Gesellschafterversammlung der KWS Landwirtschaft GmbH bedarf. Ferner sieht sie die

Pflicht der KWS SAAT SE & Co. KGaA zur Tragung der im Zusammenhang mit der Änderungsvereinbarung

entstehenden Kosten sowie die Anwendbarkeit des deutschen Rechts vor.

Die KWS SAAT SE & Co. KGaA ist seit Abschluss des Unternehmensvertrags alleinige Gesellschafterin der

KWS Landwirtschaft GmbH. Aus diesem Grund muss der Unternehmensvertrag weder Ausgleichszahlungen noch

Abfindungen enthalten.

Es ist vorgesehen, dass die Gesellschafterversammlung der KWS Landwirtschaft GmbH der Änderung des

Unternehmensvertrags noch vor der Hauptversammlung der KWS SAAT SE & Co. KGaA zustimmt. Die Änderung des

Unternehmensvertrags wird nur mit dieser Zustimmung und der Zustimmung der Hauptversammlung der KWS SAAT

SE & Co. KGaA sowie mit Eintragung ihres Bestehens in das Handelsregister des Sitzes der KWS

Landwirtschaft GmbH wirksam.

Der hier vorgeschlagene Beschluss über die Änderung des Unternehmensvertrags bedarf nach § 285 Abs. 2

Satz 1 AktG der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin der KWS SAAT SE & Co. KGaA.

Die folgenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und auch während der

gesamten Hauptversammlung unter der Internetadresse


              www.kws.de/hauptversammlung 

zugänglich:


                            der Unternehmensvertrag zwischen der KWS SAAT SE & Co. KGaA und der KWS Landwirtschaft GmbH 
              *             in seiner bisher geltenden Fassung, 
                            die Änderungsvereinbarung zwischen der KWS SAAT SE & Co. KGaA und der KWS Landwirtschaft 
              *             GmbH, 
                            die Jahresabschlüsse der KWS SAAT SE & Co. KGaA sowie die Jahresabschlüsse der KWS Gruppe 
                            (Konzernabschlüsse) und die zusammengefassten Lageberichte für die KWS SAAT SE & Co. KGaA 
              *             und die KWS Gruppe (Konzernlageberichte) für die Geschäftsjahre 2017/2018, 2018/2019, 2019/ 
                            2020 und 2020/2021, 
                            die Jahresabschlüsse der KWS Landwirtschaft GmbH für die Geschäftsjahre 2017/2018, 2018/ 
              *             2019, 2019/2020 und 2020/2021 sowie 
              *             der gemeinsame Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin der KWS SAAT SE & Co. KGaA 
                            und der Geschäftsführung der KWS Landwirtschaft GmbH gemäß §§ 293a, 295 AktG. 

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:


                            Der Änderung des 'Gewinn- und Verlustabführungsvertrags' vom 27. Juni 1986 durch die 
                            Änderungsvereinbarung zwischen der KWS SAAT SE & Co. KGaA und der KWS Landwirtschaft GmbH 
                            mit Sitz in Einbeck vom 19. Oktober 2021 wird zugestimmt. 
II.           Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung 
              Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
1.            Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt 
              im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 33.000.000. 
              Virtuelle Hauptversammlung 
              Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie hat die persönlich haftende Gesellschafterin mit 
              Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 6 Satz 1 und Abs. 8 Satz 1 des Gesetzes über 
              Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
              Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (nachfolgend 'COVID-19-Gesetz') beschlossen, auch die 
              diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
              Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit 
              Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine 
              Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. 
              Die Aktionäre können, sofern die nachfolgend unter Ziffer 3 Buchstabe a) beschriebenen Voraussetzungen 
              erfüllt sind, 
                            selbst oder durch einen Bevollmächtigten die gesamte Versammlung im Wege der Bild- und 
                            Tonübertragung über das HV-Portal, das unter der Internetadresse 
              *             www.kws.de/hauptversammlung 

zugänglich ist (nachfolgend 'HV-Portal'), live verfolgen;

ihr Stimmrecht selbst im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben oder durch einen

Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Briefwahl ausüben lassen. Die Stimmabgabe durch

Briefwahl hat unter Nutzung des HV-Portals gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zu

* erfolgen. Sie kann auch noch am Tag der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung 2. erfolgen. Weitergehende Angaben zum Verfahren der Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

finden sich nachfolgend unter Ziffer 5;

ihr Stimmrecht gemäß den von ihnen erteilten Weisungen durch die von der Gesellschaft

benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen

an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auch unter Nutzung des

* HV-Portals gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen, und zwar auch noch am Tag der

Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung. Weitergehende Angaben zum Verfahren der

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte, insbesondere zur Stimmabgabe durch die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, finden sich nachfolgend unter Ziffer 6;

in Ausübung des Fragerechts im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz selbst

oder durch einen Bevollmächtigten Fragen einreichen. Diese Fragen sind aufgrund einer von

der persönlich haftenden Gesellschafterin mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2

* Satz 2, Abs. 6 Satz 1 und Abs. 8 Satz 1 COVID-19-Gesetz beschlossenen Vorgabe spätestens

bis zum 30. November 2021, 24:00 Uhr (MEZ), unter Nutzung des HV-Portals gemäß dem dafür

vorgesehenen Verfahren einzureichen. Weitergehende Angaben zum Fragerecht finden sich

nachfolgend unter Ziffer 7.

Aktionäre können, wenn sie ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausgeübt haben, in

Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der

Hauptversammlung Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. Der Widerspruch ist

unter Nutzung des HV-Portals gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Ende der Hauptversammlung zu

erklären.

Das HV-Portal ist passwortgeschützt. Einzelheiten zur Zugangsberechtigung für das HV-Portal finden

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October 26, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)