Aktionäre und ihrer etwaigen Vertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die 9. Datenschutzhinweise sind unter der Internetadresse
www.kws.de/hauptversammlung
zugänglich.
III. Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin Leitplanken des Vergütungssystems: Das Vergütungssystem des Vorstands orientiert sich an der strategischen Planung der KWS Gruppe und ist darauf ausgerichtet, eine erfolgsorientierte, langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern sowie die Unabhängigkeit des Unternehmens zu erhalten. Die strategische Planung der KWS, welche sich über einen Planungshorizont von zehn Jahren erstreckt, sieht umfangreiche Anstrengungen zur Stärkung unserer Innovationskraft, den Ausbau der Marktführerschaft im Produktsegment Zuckerrüben sowie ein signifikantes Wachstum in den Produktsegmenten Mais und Getreide vor. Parallel soll die Produktdiversifizierung vor allem über den Aufbau des Segments Gemüse vorangetrieben werden. Hieraus ergeben sich folgende finanzielle Leistungskriterien und Vergütungsanreize für den Vorstand der KWS SE: So bemisst sich die kurzfristige variable Vergütung an dem durchschnittlichen Jahresüberschuss der KWS Gruppe der jeweils letzten drei Jahre und die langfristige variable Vergütung an der Wertentwicklung der KWS Aktie innerhalb einer Haltefrist von fünf Jahren, abzüglich etwaiger Abschläge. Insgesamt liegt der Vergütung des Vorstands also ein Bemessungszeitraum von acht Jahren zugrunde. Die finanziellen Leistungskriterien für den Vorstand sind seit dem 1. Juli 2010 fest in unserem Vorstandsvergütungssystem verankert und haben maßgeblich zur positiven Entwicklung des Unternehmens beigetragen. Die Zielsetzungen fördern einerseits die langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung sowie die Unabhängigkeit des Unternehmens, andererseits unterstützen sie die Allgemeinheit bei der globalen Herausforderung, den landwirtschaftlichen Produktionsprozess umweltverträglicher und ressourcenschonender zu gestalten und gleichzeitig den steigenden Lebensmittelbedarf zu decken; denn die Kernkompetenz eines Pflanzenzüchtungsunternehmens besteht darin, Nutzpflanzen durch eine stetige züchterische Bearbeitung kontinuierlich zu verbessern und damit die ökologische Nachhaltigkeit in der landwirtschaftlichen Praxis zu fördern. Resistenzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie, ein möglichst geringer Bedarf an Nährstoffen, bis hin zu einer hohen Toleranz gegen Trockenheit, sind die wesentlichen Anforderungen unserer Kunden. Dabei gilt es, stets die Ertragsleistung der Sorten pro Hektar Anbaufläche zur erhöhen und gleichzeitig die Input-Faktoren in Form von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Wasser zu senken. Dies erfordert kontinuierliche Fortschritte in der Produktentwicklung. 1. Eine entsprechende Innovationsrate stellen wir über eine Forschungs- & Entwicklungsquote von rund 18 % vom Umsatz sicher. Angesichts der Langfristigkeit der Entwicklungszyklen ist ein profitables Wachstum erforderlich, um die anhaltend hohen Aufwendungen für die Produktentwicklung finanzieren zu können. Vor diesem Hintergrund verfolgt KWS das Ziel, jährlich ein Umsatzwachstum von 5 % bei einer EBIT-Marge von mindestens 10 % zu erzielen. Ferner sollen zwischen 20 % bis 25 % des Jahresüberschusses der KWS Gruppe an die Aktionäre der KWS SAAT SE & Co. KGaA ausgeschüttet werden. Aktuell sieht das Vergütungssystem noch keine nicht-finanziellen Leistungskriterien für den Vorstand vor. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass die finanziellen Leistungskriterien - wie dargestellt - zugleich Zielsetzungen aus dem Bereich Environmental, Social und Governance (ESG) reflektieren. Gleichwohl wird der Aufsichtsrat auch weiterhin kritisch prüfen, ob die Festlegung zusätzlicher nicht-finanzieller Leistungskriterien (ESG-Ziele) für die kurz- oder langfristigen variablen Vergütungsbestandteile geboten ist. Mit der ,Nachhaltigkeitsinitiative 2030' hat der Vorstand seinerseits im September 2021 ambitionierte und messbare Ziele auf ökonomischer, ökologischer und sozialer Ebene für die KWS Gruppe veröffentlicht, an die sich objektiv messbare Zielvereinbarungen knüpfen lassen. Der Grad der Zielerreichung kann künftig anhand der periodisch erscheinenden Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung der KWS SAAT SE & Co. KGaA nachvollzogen werden. Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens hat der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises (dem Kreis der Mitarbeiter, die direkt an den Vorstand berichten) und der Belegschaft in Deutschland insgesamt berücksichtigt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung betrachtet. Ferner wurden zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen Vergleichsunternehmen (Peer Group) herangezogen. Das Vergleichsumfeld wurde bestimmt durch die Größe des Unternehmens sowie die internationale Ausrichtung. Die Peer Group wird im jeweiligen Vergütungsbericht dargestellt. Das Vergütungssystem entspricht den Anforderungen des ARUG II und berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der am 20. März 2020 in Kraft getretenen Fassung. Die Elemente des Vergütungssystems Die Vergütung des Vorstands enthält folgende fixe Vergütungselemente: ein festes Jahresgrundgehalt, der Sprecher des Vorstands erhält einen Sprecherzuschlag auf * das Jahresgrundgehalt * Nebenleistungen (insbesondere Versorgungsleistungen und Sachbezüge)
Ferner beinhaltet es folgende variable Vergütungselemente, die von finanziellen Leistungskriterien
abhängen:
* eine Einjährige Variable Vergütung (EVV) * eine Mehrjährige Variable Vergütung (MVV/LTI) in Form eines aktienkursbasierten Elements
Die Maximalvergütung für ein Mitglied des Vorstands der KWS SE beträgt EUR 1.600.000; für den Sprecher
des Vorstands EUR 1.850.000. Diese verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Vergütungselemente:
Das Jahresgrundgehalt eines Vorstandsmitglieds beläuft sich auf 25 % bis 30 % seiner Gesamtvergütung
bei maximaler Zielerreichung aller variabler Vergütungsbestandteile. Bei dem Sprecher des Vorstands liegt
dieser Prozentsatz aufgrund seines 'Sprecherzuschlags' zwischen 27 % und 32 %.
Die Einjährige Variable Vergütung (EVV) ist abhängig von der Ertragsentwicklung der KWS Gruppe (sog.
nachhaltiger Jahresüberschuss). Bemessungszeitraum für die EVV ist jeweils das Geschäftsjahr sowie die
beiden vorangegangenen Geschäftsjahre. Die EVV beträgt 0,5 % dieses durchschnittlichen Jahresüberschusses
der KWS Gruppe im Bemessungszeitraum - maximal jedoch EUR 600.000.
Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, jährlich in Höhe eines von ihnen frei wählbaren
Prozentsatzes zwischen 35 % und 50 % ihrer EVV (brutto) Aktien der KWS SAAT SE & Co. KGaA zu erwerben
(Reinvestition). Die erworbenen Aktien unterliegen ab Erwerb einer Haltefrist von fünf Jahren.
Die Höhe dieser seitens der Vorstandsmitglieder getätigten Reinvestitionen bildet die Basis der
Mehrjährigen Variablen Vergütung (MVV). Nach Ablauf der Haltefrist erhalten die Vorstandsmitglieder eine
MVV, deren Höhe sich nach der Aktienkursentwicklung der KWS SAAT SE & Co. KGaA sowie nach der
Renditeentwicklung der KWS Gruppe im Laufe der Haltefrist bemisst. Diese errechnet sich nach folgender
Formel: durchschnittlicher Aktienkurs der KWS SAAT SE & Co. KGaA im Verlauf der Haltefrist, multipliziert
mit der Anzahl der erworbenen Aktien, abzüglich etwaiger Abschläge. Hierbei errechnet sich der
anzusetzende Aktienkurs nach den durchschnittlichen Tagesendkursen der Aktie der KWS SAAT SE & Co. KGaA
im elektronischen Börsenhandel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) zu den Quartalsenden im Zeitraum
der regulären Haltefrist.
Die MVV-Zahlung wird gegebenenfalls gekürzt, sofern die durchschnittliche Umsatzrendite (ROS), also
das Betriebsergebnis der KWS Gruppe, geteilt durch die Umsatzerlöse, im Zeitraum der Haltefrist unter 10
% fallen sollte. Maßgeblich ist dabei die Segmentberichterstattung der KWS Gruppe (unter Einbezug der at
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
October 26, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)