Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung hat als Maßnahme aus dem von der Koalition vereinbarten dritten Entlastungspaket Erleichterungen im Insolvenzrecht auf den Weg gebracht. "Damit sollen Unternehmen, die im Grunde gesund sind, davor bewahrt werden, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen, nur, weil die Entwicklung bei den Energiepreisen zurzeit so schwer vorherzusehen ist", sagte Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann bei einer Pressekonferenz. Dazu werde in den insolvenzrechtlichen Vorschriften der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate verkürzt.

Nach derzeitiger Rechtslage liegt laut den Angaben eine Überschuldung, die einen Insolvenzeröffnungsgrund darstellt, grundsätzlich dann vor, wenn die Unternehmensfortführung über einen Zeitraum von zwölf Monaten "nicht hinreichend wahrscheinlich" ist. "Dieser Zeitraum soll nun vorübergehend auf vier Monate herabgesetzt werden", erklärte Hoffmann. Damit würden Unternehmen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage der Pflicht entgehen, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn ihre Fortführung zumindest für vier Monate hinreichend gesichert ist.

Zudem soll den Angaben zufolge die Höchstfrist für die Stellung eines Insolvenzantrags wegen Überschuldung vorübergehend von derzeit sechs auf acht Wochen verlängert werden. "Die Regelungen sollen schnellstmöglich in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2023 gelten", erklärte die stellvertretende Regierungssprecherin.

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October 05, 2022 08:21 ET (12:21 GMT)