Der Rat hat am 3. Dezember 2020 Schlussfolgerungen zum neuen Aktionsplan der Kommission für die Kapitalmarktunion angenommen, die am 24. September 2020 veröffentlicht wurden.

Die Kapitalmarktunion ist ein langfristiges politisches Projekt, mit dem ein unionsweiter Binnenmarkt für Kapital geschaffen werden soll. Ihr Ziel ist es, dass Investitionen und Ersparnisse in sämtliche Mitgliedstaaten fließen, sodass sie Bürgerinnen und Bürgern, Investoren und Unternehmen zugutekommen. Fortschritte auf dem Weg zu einer echten Kapitalmarktunion haben vor dem Hintergrund der COVID-19-Krise und der notwendigen Umstellung auf eine digitale und nachhaltige Wirtschaft an Bedeutung gewonnen. All dies wird zu einem erhöhten Finanzierungsbedarf von Unternehmen und KMU in der EU führen, der nicht von den Banken allein gedeckt werden kann.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission in ihrem neuen Aktionsplan zur Kapitalmarktunion eine Reihe von Maßnahmen dargelegt, mit denen echte Fortschritte bei der Vertiefung der Kapitalmarktunion erzielt werden sollen. Mit seinen Schlussfolgerungen beabsichtigt der Rat, politische Orientierung für die künftige Arbeit in diesem Bereich zu erteilen. In den Schlussfolgerungen werden die Prioritäten des Rates in Bezug auf die skizzierten Maßnahmen dargelegt, um der Kommission Leitlinien für die Ausarbeitung von künftigen Gesetzgebungsvorschriften und von Initiativen ohne Gesetzgebungscharakter an die Hand zu geben.

Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Krise und der Übergang zu einer nachhaltigen und digitalen EU-Wirtschaft sowie der Brexit machen deutlich, dass stärkere und wirklich integrierte Kapitalmärkte in der Europäischen Union erforderlich sind. Gut funktionierende Kapitalmärkte sind für unsere Bürger und Unternehmen von entscheidender Bedeutung, da sie bessere Investitionsmöglichkeiten und ausreichenden Zugang zu Finanzmitteln bieten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die das Rückgrat der Wirtschaft in Europa bilden. Die EU-Mitgliedstaaten senden ein deutliches Signal, um die Arbeit auf dem Weg zu einer echten Kapitalmarktunion zu beschleunigen, indem sie klare Leitlinien für die politischen Prioritäten von künftigen Gesetzgebungsinitiativen und Initiativen ohne Gesetzgebungscharakter vorgeben.

Olaf Scholz, Finanzminister und Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland

In den Schlussfolgerungen wird betont, dass zu diesem Zeitpunkt den Maßnahmen höchste Priorität eingeräumt werden sollte, die wichtig sind, um die Finanzierung der Wirtschaft und insbesondere der KMU zu verbessern, und die das Potenzial haben, eine rasche wirtschaftliche Erholung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Diese Maßnahmen sollten so bald wie möglich, spätestens jedoch bis Ende 2021, umgesetzt werden. Die Maßnahmen, die als besonders wichtig für die Mobilisierung privaten Kapitals angesehen werden, sollten ebenfalls so bald wie möglich umgesetzt werden. Danach sollten Maßnahmen folgen, die als sehr wichtig erachtet werden, um auf dem Weg zu einem dynamischeren und weltweit wettbewerbsfähigeren Kapitalmarkts kurz- und mittelfristig Fortschritte zu erzielen.

Der Rat hebt unter anderem die folgenden Maßnahmen als besonders dringlich hervor:

  • Erleichterung des Zugangs von Unternehmen, insbesondere von KMU, zu Finanzierung auf Kapitalmärkten
  • Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Anleger für finanzielle und nichtfinanzielle Unternehmensinformationen
  • Stärkung der Rolle von Versicherern, Banken und anderen institutionellen Anlegern als langfristigen Anlegern in Unternehmen in der EU
  • Verbesserung des Finanzwissens zur Förderung fundierter Anlageentscheidungen
  • Verbesserung der grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Nachhandelsinfrastrukturen und im Bereich der Abwicklung
  • Unterstützung der weitergehenden Aufsichtskonvergenz, indem auf einen stärker harmonisierten Rechtsrahmen für regulierte Kapitalmarkttätigkeiten hingearbeitet wird

Der Rat fordert die Kommission auf, auch an komplexeren und zeitaufwändigeren Initiativen zu arbeiten. Hierzu gehören:

  • Verbesserung der Konvergenz der Ergebnisse von Insolvenzverfahren
  • Stärkung des Vertrauens der Anleger und Erleichterung grenzüberschreitender Anlagen durch Prüfung möglicher Defizite bei den Vorschriften zur Durchsetzung der Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen

Europäischen Union veröffentlichte diesen Inhalt am 04 Dezember 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 05 Dezember 2020 00:58:08 UTC.

Originaldokumenthttp://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2020/12/04/capital-markets-union-council-approves-conclusions-on-the-commission-s-new-action-plan/

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