Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestags-Finanzausschuss hat Nachbesserungen an den Reformplänen für die Finanzaufsicht Bafin und das Wirtschaftsprüferwesen vereinbart, die die Regierung als Reaktion auf den Wirecard-Skandal vorgelegt hat. Am Donnerstag soll das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz im Plenum des Bundestags laut Unions-Fraktion abschließend beraten und beschlossen werden.

"Als Koalitionsfraktionen haben wir das Gesetz an diversen Punkten verbessert und die reichhaltigen Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss eingearbeitet", sagte die finanzpolitische Sprecherin der Union, Antje Tillmann (CDU). Der ursprüngliche Entwurf sei "in wesentlichen Punkten nicht weit genug und in manchen Punkten sogar in die falsche Richtung" gegangen. "Diese Fehler haben wir im Gesetzgebungsverfahren behoben." Vereinbart worden sei eine Bilanzkontrolle aus einer Hand, höhere Haftung bei der Abschlussprüfung, mehr Transparenz bei Berufspflichtverletzungen sowie eine Stärkung von Aufsichtsräten und Compliance.

"Bei der Bilanzkontrolle hat sich das bisher zweistufige Verfahren mit Bafin und der privaten Prüfstelle nicht bewährt", erklärte der Unions-Obmann im Wirecard-Untersuchungsausschuss, Matthias Hauer (CDU). Nun solle es "einen echten Neuanfang zur Bekämpfung von Bilanzbetrug" mit gebündelten Kompetenzen bei der Bafin geben anstelle des von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) geplanten weiterhin zweistufigen Verfahren. Verschärft worden seien auch die Vorgaben zur internen Rotation der Wirtschaftsprüfer, sodass die verantwortlichen Prüfer nach spätestens fünf Jahren wechseln müssen.

Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz setzt die zentralen Elemente eines von Scholz erarbeiteten Aktionsplans zur Stärkung der Bilanzkontrolle und Finanzmarktaufsicht um. Die Bafin soll mit dem Gesetz mehr Kompetenzen und Durchgriffsrechte gegenüber Unternehmen erhalten, unter anderem Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechte. Für Anlass- und Verdachtsprüfungen soll sie unmittelbar zuständig sein. Zudem soll sie im Rahmen der Bilanzkontrolle Auskunftsrechte gegen Dritte, die Möglichkeit forensischer Prüfungen sowie das Recht erhalten, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren.

Geplant sind auch strengere Regeln für die Abschlussprüfung. Auch für Kapitalmarktunternehmen soll fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren gelten. Die zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen soll verschärft werden. Hauer erklärte, auf Initiative der Union werde zudem eine größere Transparenz bei Pflichtverletzungen durch Wirtschaftsprüfer geschaffen, "indem bei schwerwiegenden Verstößen der verantwortliche Prüfer und die Prüfungsgesellschaft benannt werden".

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May 19, 2021 04:40 ET (08:40 GMT)