BERLIN (Dow Jones)--Whistleblowern in Unternehmen oder Behörden soll künftig keine Abmahnung oder Kündigung drohen, wenn sie Rechtsverstöße melden. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) vor, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte und über den zuerst das Handelsblatt berichtete. "Ich will Rechtssicherheit für diejenigen schaffen, die verantwortlich handeln und Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Unternehmen und Behörden aufdecken", sagte sie der Zeitung.

"Wer diesen Mut zeigt, darf nicht der Ungewissheit ausgesetzt sein, mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen zu müssen." Mit dem "Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen" soll eine entsprechende EU-Richtlinie zum Whistleblower-Schutz in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist dazu läuft laut dem Papier bereits am 17. Dezember dieses Jahres ab.

Zum anderen soll aber auch ein nationaler Hinweisgeberschutz geschaffen werden. Damit soll der Entwurf nicht nur Verstöße gegen europäisches Recht, sondern auch gegen deutsches Recht abdecken. Neben Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbeständen fallen demnach auch die Bereiche Vergaberecht, Produktsicherheit, Umweltschutz, Verkehrssicherheit, Lebensmittelrecht, Verbraucher- und Datenschutz unter den Whistleblower-Schutz. Weil das der Union nach Handelsblatt-Angaben aber zu weit geht, erhöht Lambrecht den Druck: "Würde ich die Richtlinie lediglich bezogen auf Verstöße gegen EU-Recht umsetzen, wie vom Koalitionspartner gefordert, dann wäre geschützt, wer ein Datenleck meldet, aber nicht geschützt, wer Schmiergeldzahlungen aufdeckt", erklärte die Justizministerin.

"Im Fall Tönnies, wo sich mehr als 2.000 Menschen mit Corona angesteckt haben, wurde einer Mitarbeiterin eines Subunternehmens gekündigt, nachdem sie Verstöße gegen die Infektionsschutz-Verordnung öffentlich gemacht hatte." Das sei deutsches Recht und würde von einer Minimal-Umsetzung nicht erfasst. "Wir brauchen ein wirksames Gesetz", forderte Lambrecht daher.

Laut dem Gesetzentwurf erhalten auch Beamte die Möglichkeit, sich mit Meldungen zu Verstößen an eine interne oder externe Meldestelle zu wenden. Der Schutz von Verschlusssachen bleibt indes unangetastet.

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DJG/pso/sha

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January 19, 2021 09:20 ET (14:20 GMT)