SAARBRÜCKEN (dpa-AFX) - Nach der Ablehnung ihrer Landesliste für die Bundestagswahl wollen sich die saarländischen Grünen beim Bundeswahlausschuss wehren. "Es wird auf jeden Fall Beschwerde eingereicht", sagte die kommissarische Landesgeschäftsführerin Nadja Doberstein am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken. Nach einer Beschwerde muss dann der Bundeswahlausschuss über die Zulassung der Liste entscheiden. "Ich gehe davon aus, dass das alles doch noch Bestand haben wird", sagte Doberstein.

Der Landeswahlausschuss im Saarland begründete die Nicht-Zulassung der Landesliste am Freitag damit, dass Delegierte bei der Aufstellungsversammlung zur Liste ausgeschlossen worden waren. Dies sei ein schwerer Fehler gewesen und verletze das Demokratieprinzip.

"Wir brauchen die Liste, denn das kann auch die Kanzlerkandidatur kosten", sagte Doberstein. Ohne Landesliste könne man im Saarland nicht grün wählen. "Heißt: Die Stimmen für Grün aus dem Saarland gehen flöten." Bei der Bundestagswahl 2017 hatten die Grünen an der Saar 35 117 Zweitstimmen bekommen. Das entsprach 6,0 Prozent der abgegebenen Stimmen im Saarland.

Hintergrund ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Aufstellung der Liste. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der aus Saarlouis stammende Ex-Landesparteichef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden. Ein Schiedsgericht erklärte die Wahl dieser Liste danach aber für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Zudem sah es einen Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei. Ulrich ist Sprecher des Ortsverbands Saarlouis.

Vor dem zweiten Anlauf der Listenwahl hatte das Bundesschiedsgericht der Grünen dann 49 Delegierte aus dem Ortsverband Saarlouis ausgeschlossen. Der Grund: Das Parteigericht hatte bei der Wahl der Delegierten in dem Ortsverband Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die daraufhin am 17. Juli aufgestellte Liste mit Jeanne Dillschneider an der Spitze ließ der Landeswahlausschluss nun nicht zu. Nach dem Ausschluss hatten sich mehrere Delegierte der Grünen aus dem Verband Saarlouis mit Einwänden gegen die Listen-Aufstellung an die Landeswahlleitung gewandt und um eine "intensive Prüfung" gebeten.

Doberstein sagte, die 49 Delegierten vom Ortsverband Saarlouis seien ja nach einem Urteil des Bundesschiedsgerichts der Grünen ausgeschlossen worden. "Man geht ja davon aus, dass sich ein Bundesschiedsgericht sehr gut mit der Thematik befasst hat. Weil so was macht man nicht leichtfertig, Delegierte auszuschließen."

Die Grünen sind im Saarland nicht im Landtag vertreten. Chancen auf ein Direktmandat haben die Saar-Grünen nach eigenen Angaben nicht. Bei der Bundestagswahl 2009 wurde Markus Tressel auf dem ersten Listenplatz der Landesliste in den Bundestag gewählt. 2013 und 2017 hatte er sein Mandat verteidigt - 2021 kündigte er seinen Rückzug an.

Nach Angaben der Landeswahlleitung könne der Bundeswahlausschuss voraussichtlich am 5. August über die Beschwerde entscheiden./rtt/DP/eas