FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) kämpft juristisch um Einfluss im Bahn-Konzern. In mehreren Verfahren greift die Gewerkschaft Festlegungen an, die zur Folge haben, dass ihre Tarifverträge teilweise nicht angewandt werden. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main wies drei Anträge der Gewerkschaft jedoch zurück, wie es am Montag auf Anfrage mitteilte.

Die Bahn hatte notariell feststellen lassen, in welchen ihrer rund 300 Betriebe die GDL mehr Mitglieder vertritt und in welchen die größere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Nur in 16 Fällen kann demnach die Lokführergewerkschaft die Mehrheit beanspruchen - in den übrigen soll nach dem Tarifeinheitsgesetz der Tarifvertrag der EVG angewandt werden. Die Bahn setzt damit seit diesem Jahr das Gesetz um.

Die GDL beteiligte sich nicht an dem notariellen Prozess und hat nach Darstellung der Bahn die Mitgliederlisten nicht zur Verfügung gestellt. Daher seien "begründete Annahmen" darüber getroffen worden. Dies hält die Gewerkschaft für unzulässig und greift das Vorgehen gerichtlich an.

Insgesamt hat die GDL nach Konzernangaben 13 Verfahren gegen solche Feststellungen angeschoben. Am Dienstag verhandelt das Arbeitsgericht Berlin über einen Antrag der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister, der für die Bahn die Tarifverträge schließt.

Bahn und Lokführergewerkschaft befinden sich seit Monaten in einem Tarifkonflikt. Die GDL erklärte die Verhandlungen in der vergangenen Woche für gescheitert und kündigte Arbeitskampfmaßnahmen an./bf/DP/fba