BERLIN (dpa-AFX) - Schornsteine müssen künftig höher gebaut werden, um die Luft in der direkten Wohnumgebung weniger zu belasten. Das geht aus einem Beschluss der Bundesregierung hervor, den der Bundesrat an diesem Freitag abgesegnet hat. Ziel der geänderten Verordnung ist es, im Umfeld von Anlagen wie Pelletheizungen, Kachelöfen und Kaminen die Belastung der Außenluft mit gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen zu reduzieren.

Zu diesem Zweck soll die Öffnung neu errichteter Schornsteine künftig am Dachfirst, dem höchsten Punkt des Hauses, angebracht werden. Diesen Punkt muss der Schornstein außerdem um mindestens 40 Zentimeter überragen.

Über höher gebaute Schornsteine sollen Schadstoffe direkt in die freie Luftströmung gelangen, damit sie sich in dicht besiedelten Gebieten nicht zwischen Häusern sammeln und die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner beeinträchtigen.

Betroffen sind ausschließlich Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die nach Inkrafttreten der Verordnung errichtet werden. Für Bestandsanlagen, die bereits in Betrieb sind, ändert sich durch die neue Verordnung nichts.

Die Länder kritisierten, die Bundesregierung habe es versäumt, in der Verordnung bestimmte Passagen zu relevanten Normen auf den aktuellsten Stand zu bringen. So enthalte die neue Verordnung noch Bezüge auf ältere DIN-Normen und europäische Rechtsnormen, die etwa das verwendete Material oder die Temperaturbedingungen beim Bau von Schornsteinen betreffen. Die neuen Vorgaben zur Schornsteinhöhe bleiben davon unberührt. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die genannten Bezüge zu den Normen schnellstmöglich zu aktualisieren. Die Verordnung kann frühestens zum 1. Oktober 2021 in Kraft treten./faa/DP/ngu