DGAP-News: MEDION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MEDION AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.11.2021 in https://www.medion.com/investor/ hauptversammlung/ mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2021-10-12 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP

- ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


MEDION AG Essen ISIN DE0006605009 
Wertpapier-Kenn-Nummer 660500 Einladung zur (virtuellen) Hauptversammlung 
Die noch immer anhaltende Corona-Pandemie und die deswegen in Nordrhein-Westfalen geltenden Beschränkungen für 
Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern bedingen, dass auch die ordentliche Hauptversammlung der MEDION AG im 
Geschäftsjahr 2021 nicht im gewohnten Rahmen stattfinden kann. Die MEDION AG macht daher von der Möglichkeit der 
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch, die nach den Sonderregelungen der sog. 'Corona-Gesetzgebung' eröffnet wird. Die 
Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl I 
2020, S. 570), zuletzt geändert durch das Änderungsgesetz vom 22. Dezember 2020 (BGBl I 2020, S. 3332) 
('COVID-19-Maßnahmengesetz'), als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre 
('Aktionäre') sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. 
Wir laden unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
am Dienstag, den 23. November 2021, um 11:00 Uhr 
 
ein. Ort der (virtuellen) Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die zu diesem Zweck angemieteten Räume in 
45131 Essen, Norbertstraße, Congress Center Essen (Congress Center Süd), Saal Deutschland. 
Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft) besteht kein 
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die gesamte Versammlung wird für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im passwortgeschützten Internetservice (HV-Portal), der 
über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
https://www.medion.com/investor/hauptversammlung/ 
 
erreichbar ist, in Ton und Bild übertragen. 
Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der MEDION AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das 
              Geschäftsjahr 2020/2021, des zusammengefassten Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
              Geschäftsjahr 2020/2021 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
              315a Abs. 1 HGB sowie des gesonderten nichtfinanziellen Berichts des Vorstands der MEDION AG für das 
              Geschäftsjahr 2020/2021 
              Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 24. Juni 
              2021 gebilligt und damit den Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Deshalb ist eine 
              Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
1.            nach § 173 AktG nicht erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen sind von der Einberufung der 
              Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter 
              https://www.medion.com/investor/hauptversammlung/

zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und vom Vorstand, der

Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021 2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/2021 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands Entlastung zu erteilen.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020/2021 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 4.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und

Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/2022 bestellt.

Wahl zum Aufsichtsrat

Das von der Hauptversammlung 2020 gewählte Aufsichtsratsmitglied Gianfranco Lanci hat auf Grund seines

Ausscheidens aus dem Lenovo Konzern wegen Erreichens der Altersgrenze sein Mandat im Aufsichtsrat der

Gesellschaft mit Wirkung zum 23. November 2021 niedergelegt. Die Wahl seines Nachfolgers, Herrn Francois

Bornibus, erfolgt nach § 8 der Satzung der Gesellschaft und gemäß § 102 AktG für die Zeit bis zur

Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/2025 beschließt. Nach

§§ 96, 102 AktG und dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat

aus drei Mitgliedern zusammen, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person im Wege der Einzelwahl für die Zeit bis zur Beendigung

der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024/2025 beschließt, in den

Aufsichtsrat zu wählen:

Francois Bornibus, geboren am 28. Dezember 1960 in Besancon, wohnhaft in 83064 Raubling, Deutschland,

Präsident EMEA und Senior Vice President der Lenovo Group Ltd. mit dem Sitz in Hong Kong.

Für den zur Wahl vorgeschlagenen Herrn Francois Bornibus wird zu Ziffer C des Deutschen Corporate

Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats

Herr Francois Bornibus im Besonderen mit den Sektoren Handel und Consumer Electronics, in denen die

MEDION AG tätig ist, vertraut ist und dem Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, der Lenovo Gruppe,

zuzurechnen ist. Herr Francois Bornibus nimmt Mandate im Executive Organ der Lenovo Group Ltd., mit dem

Sitz in Hong Kong, wahr. Die Lenovo Group Ltd. ist über 100%ige Tochtergesellschaften mehrheitlich an der

MEDION AG beteiligt. Zwischen der MEDION AG und einer 100%igen Tochtergesellschaft der Lenovo Group Ltd.

besteht seit 2012 ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag.

Lebenslauf Herr Francois Bornibus

Francois Bornibus ist Präsident EMEA und Senior Vice President des Lenovo Konzerns mit Sitz in Hong

Kong. 5.

In dieser Funktion trägt Francois Bornibus die Gesamtverantwortung für das Geschäft von Lenovo in

Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEA). Er ist auch verantwortlich für die Strategieentwicklung und

-umsetzung von Lenovo in der EMEA-Region, um die Ziele der drei Hauptgeschäftsbereiche - PCs,

Mobiltelefone und Data Center-Lösungen - zu erreichen. Francois Bornibus leitet ein Team von über 4.500

Mitarbeitern in rund 40 Niederlassungen.

Als Mitglied des Lenovo Global Leadership Teams ist Francois Bornibus auch für die Umsetzung der

Vision "Smarter Technology for All", die Mission "Intelligent Transformation" und die Umsetzung der

serviceorientierten Transformationsstrategie in der EMEA-Region verantwortlich.

Zuvor war Francois Bornibus Vice President und Chief Operating Officer von Lenovo in EMEA. Darüber

hinaus spielte er eine entscheidende Rolle bei der Umgestaltung von Lenovo nach den Übernahmen von

MEDION, der IBM System x-Sparte und Motorola Mobility, die Lenovo zu einem weltweit führenden

Technologieunternehmen machten.

Francois Bornibus kam im April 2011 als Vice President und General Manager von Lenovo Westeuropa zu

Lenovo. Bevor er zu Lenovo kam, hatte er leitende Funktionen in anderen globalen Unternehmen inne: Er war

Vice President und General Manager von Nokia Frankreich und BeNeLux. davor war er unter anderem President

von Palm EMEA sowie Vice President Osteuropa und Afrika für Hewlett Packard und Vice President von Compaq

EMEA.

Francois Bornibus hat einen Ingenieurabschluss in Elektronik von der Ecole National Superieure

d'Electronique et des Microtechniques, Besancon und einen MBA vom Institut d'Administration des

Entreprises, Grenoble.

Francois Bornibus ist nicht in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften

vertreten und übt auch keine vergleichbaren Mandate bei in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus.

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 12, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)