HANNOVER (dpa-AFX) - Hannovers Mehrheitsgesellschafter Martin Kind sieht in der jüngsten Bewertung des Bundeskartellamts einen Grund zur Abschaffung der 50+1-Regel im deutschen Profifußball. Die Behörde hatte die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für die Clubs Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim wegen negativer Auswirkungen auf die Ausgeglichenheit des Wettbewerbs kritisiert. "Die Logik daraus ist dann, dass man das abschaffen muss, um die Wettbewerbsgleichheit herzustellen", sagte Kind am Dienstag. Grundsätzlich hält das Bundeskartellamt die 50+1-Regel mit dem geltenden Kartellrecht allerdings für vereinbar und moniert nur die Regelungen für die Ausnahmegenehmigung.

Kind (77) hatte selbst eine Ausnahmegenehmigung beantragt, das Vorhaben jedoch vor zwei Jahren - nach einer ersten Ablehnung - wieder gestoppt. Die 50+1-Regel soll den Einfluss externer Geldgeber auf einen Club der Bundesliga oder 2. Bundesliga begrenzen und sieht im Kern vor, dass der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiterhin die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss.

In einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung des Bundeskartellamtes vom Montag heißt es unter anderem: "Wenn einigen Clubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren."/the/DP/jha