PEKING (dpa-AFX) - Nach mehr als fünfstündiger Anhörung in der Doping-Affäre um Eiskunstläuferin Kamila Walijewa fällen die Sportrichter am Montag ihr Urteil. Die Entscheidung über das Startrecht der 15 Jahre alten Russin im olympischen Damen-Einzel von Peking soll den Streitparteien gegen 14.00 Uhr Ortszeit (7.00 Uhr/MEZ) mitgeteilt werden. Die Damen-Konkurrenz bei den Winterspielen beginnt am Dienstag mit dem Kurzprogramm, Walijewa gilt als Gold-Favoritin.

Die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs muss darüber befinden, ob die russische Anti-Doping-Agentur (Rusada) eine vorläufige Sperre der Europameisterin wieder aufheben durfte. Den Dopingtest hatte die derzeit wohl weltbeste Eiskunstläuferin bereits im Dezember bei den russischen Meisterschaften abgegeben. Der positive Befund auf das verbotene Herzmittel Trimetazidin sei vom Stockholmer Dopinglabor aber erst am 7. Februar übermittelt worden, hatte die Rusada mitgeteilt.

Einen Tag später und damit nach Abschluss des Team-Wettbewerbs bei den Winterspielen, sprach die Rusada gegen Walijewa eine Sperre aus. Mit dem Team hatte das Supertalent vorher Gold gewonnen. Nach einem Einspruch hob die Rusada die Suspendierung aber nach nur einem Tag wieder auf. Somit dürfte Walijewa auch im Einzel antreten. Sie soll laut Startliste am Dienstag als 26. von 30 Teilnehmern im Kurzprogramm aufs Eis gehen.

Bei der Anhörung des dreiköpfigen Cas-Gremiums war Walijewa selbst in der Video-Schalte dabei. Die Verhandlung fand hinter verschlossenen Türen statt. Von 20.34 Uhr bis um 2.10 Uhr morgens hörten sich die drei Sportjuristen aus Italien, den USA und Slowenien die Argumente der Verfahrensbeteiligten an. Nun werde die Ad-hoc-Kommission beraten und ihre Entscheidung verkünden, teilte der Cas in der Nacht zum Montag mit.

Das Internationale Olympische Komitee, die Welt-Anti-Doping-Agentur und der Eislauf-Weltverband hatten gegen die Aufhebung der Suspendierung durch die Rusada Berufung eingelegt. Über mögliche weitere Konsequenzen für Walijewa und ihr Begleitpersonal wegen des Dopingvergehens wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Auch die Medaillenvergabe beim Team-Event, das Russland vor den USA und Japan gewonnen hatte, ist nicht Gegenstand des Eilverfahrens./hc/DP/zb