WEIMAR/ERFURT (dpa-AFX) - Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat das Verbot einer in Erfurt geplanten Versammlung gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen bestätigt. Die Entscheidung der Stadt, die Kundgebung zu untersagen, sei mit Blick auf die Infektionslage gerechtfertigt, teilte das OVG am Freitagabend mit. "Die Zahl der Geimpften und die Zahl der Genesenen gäben noch keine Veranlassung von dieser Bewertung abzurücken", hieß es. Die Stadt Erfurt hatte die für Samstag geplante Kundgebung, für die bis zu 10 000 Teilnehmer angemeldet waren, untersagt. Das Verwaltungsgericht Weimar hatte dieses Verbot in erster Instanz bestätigt.

Ebenfalls am Freitagabend teilte die Polizeiinspektion Magdeburg als Versammlungsbehörde mit, dass zwei Versammlungen in der Magdeburger Innenstadt am Samstag verboten wurden. Es habe laut Polizeisprecher Hinweise gegeben, dass in der Magdeburger Innenstadt Ersatzveranstaltungen für die verbotene Kundgebung in Erfurt geplant seien. Für die Versammlungen in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt seien offiziell 100 sowie 300 Teilnehmer angemeldet gewesen. Der Polizeisprecher kündigte an, man wolle am Samstag mit "großem Polizeiaufgebot" vor Ort sein.

Vom OVG in Thüringen hieß es, dass auch eine Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 500 Menschen "mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht effektiv wirksam umgesetzt" werden könne, da die Veranstaltung zeitig bundesweit mit einer Teilnehmerzahl von 10 000 beworben worden sei. Zudem bestünden Zweifel, dass der Anmelder die infektionsschutzrechtlichen Verpflichtungen befolge. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Thüringen ist aktuell das am schwersten von der Pandemie betroffene Bundesland. Die Zahl der erfassten Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage lag am Freitag bei 121. Damit war die Zahl der Corona-Neuinfektionen etwa doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt./trh/DP/nas