WARSCHAU (dpa-AFX) - Der Präsidentin des polnischen Verfassungsgerichts hat Kritik des Europaparlaments an einer Gerichtsentscheidung zur Verschärfung des Abtreibungsrechts zurückgewiesen. Die Resolution stelle einen beispiellosen Versuch der Einmischung in innere und nicht von den EU-Verträgen umfasste Strukturen Polens dar, sagte Gerichtspräsidentin Julia Przylebska der Nachrichtenagentur PAP.

Das Europaparlament hatte sich am Donnerstag gegen die Verschärfung des Abtreibungsrechts in dem EU-Mitgliedsland ausgesprochen. Sie gefährde Frauen, da ein Verbot Abtreibungen nicht verbiete, sondern lediglich in den Untergrund verdränge. Zudem solle die EU-Kommission die Zusammensetzung des polnischen Verfassungsgerichts gründlich untersuchen.

Im Oktober hatte das Gericht entschieden, dass Frauen in Polen auch dann keine Abtreibung vornehmen dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Seitdem gibt es Proteste. Das polnische Abtreibungsrecht gehört ohnehin zu den strengsten in Europa.

Przylebska sagte zu der Kritik der Europa-Abgeordneten: "Die EU ist weder befugt, die Urteile des Verfassungsgerichts eines Mitgliedsstaates zu gestalten noch die Legalität der Wahl seiner Richter zu überprüfen." Dies sei eine "Kompetenzanmaßung"./dhe/DP/mis