HANNOVER. Die Armutsgefährdungsquote lag im Jahr 2020 in Niedersachsen bei 17,0%. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilte, waren damit circa 1,3 Millionen Menschen von relativer Einkommensarmut betroffen.

Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60% des durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommens zur Verfügung hat. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2020 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 1.109 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.230 Euro. Bei Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren waren es 1.442 Euro.

Frauen wiesen eine höhere Armutsgefährdungsquote auf als Männer (18,1% zu 15,9%) und zwar insbesondere im Alter von 18 bis unter 25 Jahren und im Rentenalter ab 65 Jahren. Von den Kindern und minderjährigen Jugendlichen waren 2020 mehr als ein Fünftel (22,2%) armutsgefährdet. Generell sind Familienhaushalte mit mehr als zwei Kindern deutlich öfter armutsgefährdet als Haushalte mit weniger Kindern beziehungsweise ohne Kinder. So war 2020 etwa jeder dritte Haushalt mit zwei Erwachsenen und drei Kindern von Armutsgefährdung betroffen. Von den Haushalten mit zwei Erwachsenen ohne Kinder war nur etwa jeder elfte Haushalt armutsgefährdet, ähnlich war die Situation auch in Haushalten mit zwei Erwachsenen und einem Kind. Alleinerziehendenhaushalte wiesen dagegen eine Armutsgefährdungsquote von durchschnittlich 45,7% aus. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass bei ihnen nur ein im Haushalt lebender Elternteil einer Erwerbsarbeit nachgehen kann und zum anderen nicht selten mit ungenügender Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Ergebnisse für das Jahr 2020 sind mit den Angaben der Vorjahre nur eingeschränkt vergleichbar. Zudem lassen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Höhe der Armutsgefährdung insbesondere nach soziodemografischen Merkmalen kaum gesondert beziffern.

Grund dafür ist, dass der Mikrozensus, aus dem die hier verwendeten Einkommensangaben zur Armutsgefährdung hervorgehen, 2020 methodisch neugestaltet wurde. Im Zuge dessen wurde ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung die Erhebungsdurchführung einschränkte. Verschärft wurde diese Situation durch die Corona-Pandemie, die die bisher überwiegend persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen nahezu unmöglich machte und die Datenqualität beeinflusst hat.

Weitere Informationen gibt es auf der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes.

Weitere Methodische Hinweise:
Die Armutsgefährdungsquoten werden auf Basis des Mikrozensus im Auftrag der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder von IT.NRW (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen) im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik berechnet. Die wichtigsten Ergebnisse für die Länder, Großstädte und die verschiedenen Regionen stehen im Gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Die Gefährdungsquoten werden sowohl auf Basis der jeweiligen regionalen Gefährdungsschwellen als auch auf Basis des bundesweiten Durchschnitts berechnet. Beide Berechnungen ergänzen einander. Angaben auf Basis des regionalen Durchschnitts konzentrieren sich auf die Verteilung des Einkommens innerhalb einer Region. Berechnungen auf Basis des bundesweiten Durchschnitts blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern. Beide Berechnungen sind aber nicht frei von Verzerrungen, die sich durch regional unterschiedliche Preisniveaus und Mietkosten ergeben. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Zahlen in diesem Text auf Daten, die auf Basis der regionalen Durchschnittseinkommen und Gefährdungsschwellenwerte ermittelt wurden.

Das regionale und das bundesweite Durchschnittseinkommen werden am jeweiligen Median gemessen. Dabei werden die Haushalte oder Personen ihrem Einkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Wert, der die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung.

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

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Bundesland Niedersachsen published this content on 16 November 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 November 2021 09:05:02 UTC.