DÜSSELDORF (dpa-AFX) - "Handelsblatt" zu Wirecard-Gesetz:

"Gerade bei der Regulierung der Abschlussprüfer ist das Gesetz nicht der große Wurf. Dass Firmen von öffentlichem Interesse nun alle zehn Jahre ihr Prüfungsunternehmen wechseln müssen, ist schon seit 2016 von der EU verordnet. Jetzt wird praktisch nur eine Sonderregelung gestrichen, die sich Deutschland damals ausbedungen hat. Ob zehn oder 15 Jahre: Es ist ohnehin fraglich, ob eine schnellere Rotation die Prüfungsqualität deutlich verbessert. Studien zeigen, dass gerade in den ersten Jahren nach einem Wechsel die meisten Prüfungsfehler unterlaufen."/al/DP/he