REUTLINGEN (dpa-AFX) - 'Reutlinger General-Anzeiger' zu Verschärfung der Corona-Maßnahmen:

Hinzu kommen aber auch bestehende Verpflichtungen oder gar Zusagen aus dem Grundgesetz, die nicht so einfach per Verordnung außer Kraft gesetzt werden können. Wer garantiert im Homeoffice zum Beispiel den Datenschutz bei Jobs, in denen mit vertraulichen Unterlagen gearbeitet wird? Oder was ist mit dem Arbeitsschutz, den der Arbeitgeber garantieren muss. Um das aber zu überprüfen, muss der Arbeitgeber in die Wohnung seines Angestellten kommen können. Das allerdings widerspricht der im Grundgesetz garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung. Und das sind nur zwei Beispiele der juristischen Hürden bei solch einer Pflicht./yyzz/DP/stk