LUDWIGSHAFEN (dpa-AFX) - "Rheinpfalz' zum Cum-Ex-Urteil:

"Nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Der Bundesgerichtshof hat das Prinzip im Fall der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte höchstrichterlich bestätigt. Sich Steuern erstatten lassen, die man zuvor gar nicht gezahlt hatte: Das ist Steuerhinterziehung und damit strafbar. Endlich ist juristisch eindeutig ausgesprochen, was seit 2012 Gesetz ist. (...) Es ist kein Einzelfall, dass die Finanzwelt sich Verfahren oder Regeln ausdenkt, die juristisch unsauber sind. Da geht es nicht nur um Aufsicht und Kontrolle wie etwa im Fall Wirecard. Die technische Entwicklung in der Finanzindustrie ist oft schneller als das, was man in Gesetzen regeln kann. Da kommt etwas altmodisch Klingendes ins Spiel - der innere Kompass. Im Fall von Cum-Ex wurde die falsche Richtung eingeschlagen, und zwar eindeutig."/ra/DP/he