BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hat den EU-Mitgliedstaaten Anfang Juni vorgeschlagen, wegen des massiven Hacker-Angriffs auf den Bundestag vor fünf Jahren gemeinsam Sanktionen zu verhängen. Die Entscheidung darüber steht allerdings noch aus. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Es wäre das erste Mal, dass das 2017 beschlossene EU-Cybersanktionsregime zur Anwendung kommt.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Hacker vom russischen Militärgeheimdienst GRU in die Attacke verwickelt war. Der Generalbundesanwalt hatte am 5. Mai einen Haftbefehl gegen den russischen Staatsangehörigen Dmitrij Badin ausgestellt. Er gilt als "dringend verdächtig, als Mitglied der Gruppe APT28 für den Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag im April/Mai 2015 verantwortlich zu sein".

Die Bundesregierung habe "Sanktionsvorschläge im EU-Rahmen durch Vorlage eines umfangreichen Beweispakets auf Grundlage von Ergebnissen deutscher Ermittlungsbehörden und aufgrund von nachrichtendienstlichen Informationen sowie durch öffentlich zugängliche Quellen belegt" und den anderen Mitgliedstaaten zukommen lassen, heißt es in der Antwort.

Der europapolitische Sprecher der Linksfraktion, Andrej Hunko, sagte, eine Beteiligung der russischen Regierung an dem Cyberangriff sei bis heute nicht belegt. Er halte Sanktionen zudem für das falsche Mittel im Umgang mit derartigen Vorfällen./abc/DP/zb