Berlin (Reuters) - Die Bundesregierung will die bislang nur spärlich abfließenden Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen überarbeiten und auch verlängern.

Grund dafür sind auch die neuerlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in der Coronavirus-Krise, die für den November gerade beschlossen wurden. In einer gemeinsamen Mitteilung von Finanz- und Wirtschaftsministerium hieß es am Donnerstag, die Überbrückungshilfen sollten um sechs Monate verlängert werden - also bis Ende Juni 2021. Dabei sollen für Antragsteller bessere Konditionen gelten.

Die Details würden noch ausgearbeitet, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin. Wann genau das Konzept vorgestellt wird, blieb zunächst offen. Finanzminister Olaf Scholz zufolge stehen die Details eigentlich fest, so dass die Regierung loslegen könnte. Es gebe aber noch Absprachen mit der EU-Kommission.

Mit den Überbrückungshilfen können Unternehmen einen Großteil ihrer Fixkosten ersetzt bekommen, wenn sie stark von der Pandemie betroffen sind. Von den zur Verfügung stehenden knapp 25 Milliarden Euro wurden zuletzt aber erst 1,2 Milliarden bewilligt. Kritiker bemängeln, dass die Vorgaben in vielen Fällen nicht praxistauglich sind.

Gefordert wird deswegen beispielsweise ein sogenannter Unternehmerlohn, mit dem Selbstständige und Kleinstunternehmer durch die Krise kommen können, vor allem in der Reise- und Veranstaltungsbranche. Hierzu gibt es aber zwischen den Regierungspartnern noch keinen Konsens. Die Frage stelle sich momentan nicht, sagte SPD-Kanzlerkandidat Scholz. CDU-Politiker Altmaier ist für den Unternehmerlohn.

UMSATZAUSFÄLLE WERDEN ERSTMALS AUSGEGLICHEN

Stattdessen sollen im November - dem Monat des neuerlichen Teil-Shutdowns - betroffene Firmen entfallene Umsätze ersetzt bekommen können. Dafür stehen bis zu zehn Milliarden Euro zur Verfügung. Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern können drei Viertel der Erlöse aus dem Vorjahresmonat geltend machen - größere Unternehmen etwas weniger. "Wir haben die Kraft, das Erforderliche zu tun", sagte Scholz. Die Mittel stünden in bereits vom Bundestag genehmigten Haushaltsermächtigungen zur Verfügung. Ziel sei es, mit den neuen Kontaktbeschränkungen im November die Corona-Lage zu stabilisieren und im Dezember dann der Wirtschaft wieder mehr Freiheiten zu geben.

Die November-Hilfen sollen als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt werden. Antragsberechtigt seien Unternehmen, Selbstständige und Vereine, denen Corona-bedingt ihre Aktivitäten untersagt worden sind. "Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt", so die Ministerien. Das könnte beispielsweise für den Handel wichtig sein, der zwar geöffnet hat, wegen geltender Kontaktbeschränkungen aber mit mauen Umsätzen in Innenstädten rechnet.

Auch junge Unternehmen sollen unterstützt werden. Hier werden als Vergleichswerte die Umsätze im Oktober 2020 herangezogen. Selbstständige können als Umsatzreferenz auch durchschnittliche Werte aus dem Jahr 2019 zugrunde legen.