KIEL/LEIPZIG (dpa-AFX) - Abseits der juristischen Auseinandersetzung um geschützte Riffe im Fehmarnbelt hat der Bauträger des geplanten Ostseetunnels zwischen Fehmarn und Dänemark nach eigenen Angaben bereits Fakten geschaffen. "Die Bauarbeiten an den Riffflächen haben im Oktober bereits begonnen", sagte Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) am Dienstag. "Deshalb sind im Bereich des Tunnelgrabens die Riffe durch Baggerarbeiten fast vollständig nicht mehr vorhanden." In Landnähe seien die Riffe teilweise mit Sand überschüttet worden. Das sei auch rechtens gewesen.

Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung hatte im Herbst 2021 Klage gegen das veränderte Baurecht für den Ostseetunnel eingereicht. Nach einem am 13. Januar eingereichten Antrag des Bündnisses forderte das Bundesverwaltungsgericht das Land Schleswig-Holstein zu einem vorläufigen Stopp von Baggerarbeiten im Bereich geschützter Riffe auf. Es handele sich um eine standardmäßige Bitte des Gerichts, die Arbeiten in dem betroffenen Bereich ruhen zu lassen, bis über einen Eilantrag entschieden sei, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag.

Nach Darstellung von Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister hat der dänische Bauträger Femern A/S korrekt gehandelt. Buchholz verwies am Dienstag darauf, dass für den Bau der sogenannten festen Fehmarnbeltquerung auf deutscher Seite seit November 2020 Baurecht bestehe. Dies sei sofort vollziehbar gewesen, ebenso wie die im September 2021 vom Land veränderte Planfeststellung.

Grund für die Änderung im September war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Das Gericht hatte im November 2020 Klagen gegen den Bau des Tunnels abgewiesen. Ausgeklammert wurden jedoch erst nach Abschluss der Planungen entdeckte Riffe. Dafür sollen Ausgleichsflächen an anderer Stelle geschaffen werden.

Weil es im Herbst 2021 noch keinen Eilantrag gegeben habe, sei bereits damals mit den Bauarbeiten auch im Bereich der Riffe begonnen worden - "auch in Kenntnis der Vertreter des Aktionsbündnisses", sagte Buchholz. Das Bündnis hatte am Montag erklärt, mit dem Antrag verhindern zu wollen, "dass durch die Arbeiten an den Riffen vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor das Gericht über den eigentlichen Eilantrag entscheidet".

Das Land will dem Bundesverwaltungsgericht nun mitteilen, dass der Antrag des Bündnisses für erledigt erklärt werden sollte. "Weil schlicht und ergreifend nach erteiltem Baurecht dort bereits gehandelt worden ist", sagte Buchholz.

Der etwa 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich von 2029 an die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Absenktunnel soll die Reisezeit zwischen Hamburg und Kopenhagen von bislang fünf Stunden auf künftig unter drei Stunden verkürzen. Absenktunnel bestehen aus vorgefertigten Betonteilen, die in einen Graben auf dem Meeresgrund abgesenkt werden./akl/DP/ngu