SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: WIRECARD-Untersuchungsschuss: KPMG-Partner
Geschonnek belastet EY schwer. Klägervertreter sehen Rückenwind für Prozesse gegen
EY

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Rechtssache/Insolvenz
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: WIRECARD-Untersuchungsschuss:
KPMG-Partner Geschonnek belastet EY schwer. Klägervertreter sehen Rückenwind
für Prozesse gegen EY

27.11.2020 / 11:52
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WIRECARD-Untersuchungsausschuss: KPMG-Partner Geschonnek belastet EY schwer
Klägervertreter sehen Rückenwind für die anhängigen Zivilprozesse gegen
EY


Am Abend des 26. November 2020 hat KPMG-Partner Alexander Geschonnek vor dem
Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ausgesagt. Alexander
Geschonnek leitete das 40-köpfige KPMG-Team, das von November 2019 bis April
2020 ein Sondergutachten über die Bilanzen von WIRECARD erstellt hat und
dabei gravierende Fehler feststellte. Geschonneks Aussage belastet WIRECARD
schwer, und damit auch die damals zuständigen Abschlussprüfer von EY.

Nach Aussage von Geschonnek wurde KPMG bei der Erstellung des
Sondergutachtens massiv behindert. Vor allem für die Treuhandkonten in Asien
wurden keine Nachweise vorgelegt. Dies gilt nach Aussage von Geschonnek für
die Jahre 2016 bis 2018. Dies waren drei Geschäftsjahre, für die EY
gegenüber WIRECARD uneingeschränkte Testate für die Jahresabschlüsse
erteilt
hat. Nach Aussage von Geschonnek war es bei Anwendung üblicher
Wirtschaftsprüfer-Standards nicht vertretbar, die Existenz dieser
Treuhandkonten zu testieren. Geschonnek wörtlich: "Wir haben mit Methoden
gearbeitet, mit denen jeder Abschlussprüfer sonst auch arbeitet". Und bei
Anwendung dieser üblichen Methoden konnten keine ausreichenden Nachweise für
die Treuhandkonten gefunden werden, die zuletzt mit 1,9 Milliarden EURO in
der WIRECARD-Bilanz standen.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, der gemeinsam mit Dr. Marc
Liebscher eine Vielzahl von WIRECARD-Aktionären gegen EY vertritt: "Die
Aussage von Alexander Geschonnek belastet EY schwer. Bislang hat sich EY auf
den Standpunkt gestellt, selbst Opfer eines Betruges geworden zu sein.
Angeblich hätte man diesen Betrug mit den üblichen Methoden eines
Abschlussprüfers nicht aufdecken können. Diese Verteidigungslinie von EY
wird sich nach der Aussage von Geschonnek nicht halten lassen. Nun steht
fest: Hätte EY die üblichen Pflichten eines Abschlussprüfers beherzigt, so
wäre der Betrug mit den Treuhandkonten bereits vor Jahren aufgedeckt worden,
und die Anleger hätten keinen Schaden erlitten. Die Testate für die
Jahresabschluss 2016 bis 2018 hätten unter gar keinen Umständen mehr erteilt
werden dürfen. Das ist ein weiterer Umstand, der unseren
Schadensersatzklagen erheblichen Rückenwind verschafft."

Für weitere Informationen stehen zur Verfügung:

Dr. Wolfgang Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9,
D - 10117 Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, mail:
schirp@schirp.com, URL: www.schirp.com

Dr. Marc Liebscher, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, Kurfürstendamm
102, D - 10711 Berlin, Tel.: 0049-30-88701617 und 0049-176-93150194, mail:
marc.liebscher@gmx.net, URL: www.dr-spaeth.com


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