KIEL (dpa-AFX) - Wer in Schleswig-Holstein über Weihnachten Verwandte besuchen will, darf dafür im Hotel übernachten. Dies kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Freitag in einer Sondersitzung des Landtags an. Vom 23. bis 27. Dezember seien jeweils maximal zwei Übernachtungen erlaubt. Darauf hatte sich die Jamaika-Koalition am Donnerstagabend verständigt und dies auch mit den Oppositionsfraktionen abgestimmt. Auch Hessen und Nordrhein-Westfalen geben eine Hotelübernachtungsmöglichkeit bei Familienbesuchen - gegen den Wunsch von Kanzleramtschef Helge Braun.

Günther begründete die Entscheidung auch mit sozialer Verantwortung. Wer zum Beispiel aus Baden-Württemberg komme, müsse hier auch übernachten können. Und dies in einer 40-Quadratmeter-Wohnung machen zu müssen, wäre auch aus virologischer Sicht nicht klug.

Nach dem bisherigen Stand gab es im Norden von dem seit Monatsbeginn wegen der Corona-Pandemie geltenden Beherbergungsverbot in Hotels und Ferienwohnungen nur Ausnahmen, wenn es um Dienstreisen ging, um zwingende sozial-ethische Gründe wie Bestattungen oder Sterbebegleitung und eine eigene medizinische Behandlung oder die Begleitung eines Kindes unter 14 Jahren bei einem Krankenhausaufenthalt. Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind derzeit in Hotels, Ferienwohnungen und Pensionen verboten.

Laut Kanzleramtsminister Braun war bei der Beratung der Landesregierungschefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch überlegt worden, ob man im Rahmen des Verwandtenbesuchs im Hotel übernachten könne, "damit das nicht auf der Couch zu Hause stattfindet". Dann sei man aber zur Überzeugung gekommen, dies sei nicht zu kontrollieren, wie Braun in der RTL-Sendung "Guten Morgen Deutschland" am Donnerstag sagte. Und touristische Reisen dürften auf keinen Fall stattfinden.

Günther hatte nach den Beratungen der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch mehrere Sonderregelungen für Schleswig-Holstein angekündigt. So dürfen Nagel-, Kosmetik- und Massagestudios ab Montag in Schleswig-Holstein ebenso wieder öffnen wie Tierparks und Wildgehege. Zudem bleibt Schleswig-Holstein dabei, dass sich in Läden pro 10 Quadratmeter ein Kunde aufhalten darf. Der Bund-Länder-Beschluss sieht dagegen vor, die Fläche in großen Geschäften pro Kunde auf 20 Quadratmeter auszuweiten.

Der Norden hält auch einschließlich Weihnachten und Silvester an seiner Zehn-Personen-Kontaktregel fest. Damit dürfen sich maximal zehn Menschen aus zwei Hausständen öffentlich treffen. Im privaten Bereich sollen es bei maximal zehn Personen auch möglichst wenige Haushalte sein. Die verschärfte Bund-Länder-Regelung bis Weihnachten mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahre macht das Land damit nicht mit./wsz/DP/eas