Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.:  SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co.
KGaA zur Interessensbündelung auf

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Anleihe/Kapitalrestrukturierung
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK ruft Anleiheinhaber der
paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung auf

20.01.2022 / 17:00
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20.01.2022

SdK ruft Anleiheinhaber der paragon GmbH & Co. KGaA zur Interessensbündelung
auf
Vorgeschlagene Laufzeitverlängerung nicht akzeptabel

Die paragon GmbH & Co. KGaA hat am 20. Januar 2022 bekannt gegeben, dass sie
die Anleiheinhaber der im Juli 2022 fälligen 4,5%-Anleihe 2017/2022 (ISIN:
DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8) in einer Abstimmung ohne Versammlung dazu
auffordern möchte, die Laufzeit der Anleihe zu unveränderten Konditionen um
weitere fünf Jahre zu verlängern. Die Gesellschaft prüfe außerdem
parallel
eine Teilrückzahlung der Anleihe aus Mitteln von möglichen Veränderungen im
Beteiligungsportfolio. Die Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 50 Mio. Euro
ist unbesichert und nicht nachrangig.

Aus Sicht der SdK ist die Laufzeitverlängerung in dieser Form und gänzlich
ohne Gegenleistung nicht akzeptabel und in keiner Weise marktgerecht. Die
Anleiheinhaber sollen einer Laufzeitverlängerung um weitere fünf Jahre und
demnach einer Verdoppelung der ursprünglichen Laufzeit zustimmen. Eine
Gegenleistung z.B. in Form einer Erhöhung des Kupons, einer Bonuszahlung
oder der Stellung von werthaltigen Sicherheiten erhalten die Anleiheinhaber
jedoch nicht. Die Gesellschaft hat zwar angekündigt, eine vorzeitige
Teilrückzahlung zu prüfen, angesichts des regulären Laufzeitendes in wenigen
Monaten und der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der
Gesellschaft kann hier aus unserer Sicht aber kaum von einem Zugeständnis
für die Anleiheinhaber gesprochen werden.

Ferner wurde nach derzeitigem Kenntnisstand kein Sanierungsgutachten nach
IDW-Standards eingeholt, sodass bereits fraglich ist, auf welcher Basis die
Gesellschaft eine Laufzeitverlängerung um gerade fünf Jahre und nicht
beispielsweise um zwei Jahre für sachgerecht hält. Vielmehr wirkt die
Verlängerung um fünf Jahre ins Blaue hinein bzw. um Verbindlichkeiten so
weit wie möglich auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Problematisch
ist dies aus unserer Sicht vor allem, da die Gesellschaft noch eine weitere
in Schweizer Franken notierte Anleihe mit einer Laufzeit bis 2023 (ISIN:
CH0419041105 / WKN: A2TR8X) emittiert hat. Da diese Anleihe 2023 und damit
bei einer Laufzeitverlängerung der Anleihe 2017/2022 vor dieser Anleihe
zurückgezahlt werden würde, verschlechtert sich aus unserer Sicht die
Situation der Anleihe 2017/2022. Diese Schweizer Franken-Anleihe soll sogar
am 23. April 2022 mit CHF 8.75 Mio. also 25 ihres Nominalwerts befriedigt
werden, wodurch die Position der hier gegenständlichen Anleihe noch weiter
verschlechtert wird. Die noch vorhandene Liquidität im Unternehmen dürfte
bei einer Rückzahlung der in 2023 fälligen Schweizer Anleihe weiter sinken
und demnach nach Ende der verlängerten Laufzeit falls überhaupt nur noch ein
geringerer Betrag zur Bedienung der Forderung der Anleiheinhaber der Anleihe
2017/22 zur Verfügung stehen.

Schließlich sind uns auch keine adäquaten Restrukturierungsmaßnahmen der
Gesellschaft bekannt. Fraglich ist daher, ob die Gesellschaft ihren
Verpflichtungen bei einer Laufzeitverlängerung überhaupt nachkommen kann.
Aus unserer Sicht muss die Gesellschaft ein vernünftiges Konzept für die
zukünftige Ausrichtung sowie eine adäquate Entschädigung für die
Anleiheinhaber anbieten, damit einer Laufzeitverlängerung generell
zugestimmt werden kann. Darunter kann auch die Erhöhung des Eigenkapitals
oder ein (teilweiser) debt-to-equity-swap, also eine Umwandlung der
Forderungen aus der Anleihe in Aktien der Gesellschaft, fallen. Ohne
Beiträge der Gesellschafter und eine erhebliche Aufwertung der Anleihe ist
der Vorschlag der Gesellschaft aus unserer Sicht aber nicht diskutabel.

Die Anleiheinhaber sollten sich daher organisieren und ihre Interessen
gemeinsam durchsetzen. Für weitere Informationen zum Verfahren können sich
betroffene Anleger unter www.sdk.org/paragon zu einem kostenlosen Newsletter
anmelden. Die SdK wird auch allen Anleiheinhabern eine kostenlose
Stimmrechtsvertretung auf zukünftig stattfindenden
Anleihegläubigerversammlungen anbieten.

Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK darüber hinaus für Fragen gerne
per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0
zur Verfügung.

München, den 20. Januar 2021
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.


Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der Gesellschaft!

Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
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