Pressemitteilung: 12.347-187/20

Wien,2020-10-14 - Unabhängigkeit und wissenschaftliche Objektivität sind zentrale Säulen der Arbeit nationaler Statistikinstitute. Nach der Vorabübermittlung von Pressemitteilungen an das Bundeskanzleramt im Frühjahr des Jahres hatte Statistik Austria eine rechtliche Überprüfung in die Wege geleitet, wie die Übermittlung rechtssicher erfolgen kann. Dabei wird der rechtliche Rahmen, in dem Vorabinformationen an öffentliche Stellen stattfinden können, durch nationale und europäische gesetzliche Grundlagen und den Verhaltenskodex für europäische Statistiken bestimmt.

Die Ergebnisse der nun vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme durch Verfassungsjurist Dr. Christoph Herbst zeigen, dass eine Vorabübermittlung von Informationen zu Statistiken an öffentliche Stellen - wie Bundeskanzleramt, Bundesministerien oder Landesstatistiken - bis zu 24 Stunden vor Veröffentlichung zulässig ist; konkret bei einer geplanten Veröffentlichung um 9.00 Uhr zur Vorbereitung von Anfragen um 15.00 Uhr des Vortags und in besonderen Fällen, wie der Vorbereitung von Pressekonferenzen, bis zu 24 Stunden vor Veröffentlichung.

Aus Gründen der Transparenz wird Statistik Austria entsprechend der Empfehlungen der gutachterlichen Stellungnahme zudem künftig die Vorabübermittlungen inklusive der jeweils anfragenden Stelle auf der Website veröffentlichen. Damit legt Statistik Austria auch im Vergleich mit anderen europäischen Statistikinstitutionen strengste Kriterien an Vorabübermittlung und Transparenz an. Das Bundeskanzleramt hat seinerseits Statistik Austria mitgeteilt, künftig auf die rechtlich zulässigen Vorabübermittlungen zu verzichten.

Weitere Informationen finden Sie in der gutachterlichen Stellungnahme von Dr. Christoph Herbst (PDF, 160 KB) sowie auf unserer Webseite.

Rückfragen zum Thema beantwortet in der Stabsstelle Medieninformation, Statistik Austria:
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Statistik Austria veröffentlichte diesen Inhalt am 14 Oktober 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 14 Oktober 2020 12:03:01 UTC.

Originaldokumenthttp://www.statistik.at/web_de/presse/124559.html

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