DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Darf der Facebook-Konzern Daten von Nutzern aus verschiedenen Quellen in einer großen Datenbank zusammenführen? Diese Frage beschäftigt ab Mittwoch (11.00) das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Der 1. Kartellsenat des OLG verhandelt über eine Beschwerde des US-Internetgiganten gegen Beschränkungen bei der Datensammlung, die ihm das Bundeskartellamt im Februar 2019 auferlegt hatte.

Das Bundeskartellamt hatte damals juristisches Neuland betreten und Facebook untersagt, Nutzerdaten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Nutzer mit deren Facebook-Konten zu verknüpfen. Die Wettbewerbshüter sahen in der Sammlung, Verwertung und Zusammenführung der Daten auf dem Nutzerkonto durch Facebook einen Missbrauch der Marktmacht durch den US-Konzern.

Facebook wies diesen Vorwurf allerdings zurück. Facebook sei zwar populär. Doch von einer Marktbeherrschung könne keine Rede sein. Denn das Unternehmen konkurriere mit vielen anderen Angeboten wie Youtube, Snapchat oder Twitter um die Aufmerksamkeit und die Zeit der Nutzer. Vehement widersprach Facebook auch der These, der Konzern habe seine Marktstellung missbraucht. Die Geschäftsbedingungen und die Methode der Datenverarbeitung entsprächen der gängigen Praxis auch bei Facebook-Wettbewerbern.

Mit einem Urteil wird am Mittwoch noch nicht gerechnet./rea/DP/fba