Der Streit zwischen dem Betreiber der geplanten Gaspipeline Nord Stream 2 und der Europäischen Union um eine EU-Richtlinie geht in die nächste Runde.

Die Nord Stream 2 AG habe Berufung eingelegt, nachdem das Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Beschwerte abgewiesen hatte, berichtete die russische Nachrichtenagentur TASS am Dienstagabend. Aus Sicht des Unternehmens verstößt die Gas-Richtlinie der EU gegen die Rechtsgrundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit. Nach der Richtlinie dürfen Erzeugung und Vertrieb des Gases nicht aus einer Hand kommen. Bei Nord Stream 2 sind Leitung und Förderung in der Hand des russischen Staatskonzerns Gazprom.

Vergangenen Mai hatte das EuG die Beschwerde gegen die Richtlinie abgewiesen. Die 1200 Kilometer lange Leitung unter der Ostsee ist weitgehend fertig. Der russische Staatskonzern Gazprom und Eigner der Pipeline hat die Hälfte der Gesamtkosten von rund 9,5 Milliarden Euro übernommen. Die andere Hälfte finanzieren fünf europäische Energieunternehmen - Wintershall Dea, OMV, Uniper, Royal Dutch Shell und die französische Engie.

Die USA lehnen Nord Stream 2 ab, weil sich aus ihrer Sicht damit Europa und insbesondere Deutschland abhängig von russischem Gas machen. Sie haben deswegen Sanktionen gegen Firmen beschlossen, die am Bau der Pipeline beteiligt sind.