BERLIN (Dow Jones)--Ab sofort können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Dies gelte für den Einzelhandel, die Veranstaltungs- und Kulturbranche, die Hotellerie, die Gastronomie und die Pyrotechnikbranche.

"Mit der Überbrückungshilfe III können diese Unternehmer jetzt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat an Unterstützung erhalten - und bis zu 3 Millionen Euro pro Monat, wenn es sich um verbundene Unternehmen handelt", erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Für Unternehmen, die unterhalb der Umsatzgrenze von 750 Millionen liegen, sind Antragstellungen bereits seit Mitte Februar möglich. Für diese Unternehmen fließen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat.

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March 03, 2021 07:26 ET (12:26 GMT)