BERLIN (dpa-AFX)- Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), Ingrid Hartges, sieht Schwierigkeiten bei der Kontrolle der Corona-Kontaktlisten in Restaurants. "Es ist ein Streit unter Rechtsexperten, ob Gastwirte das Recht haben, sich den Personalausweis vorzeigen zu lassen. Ich befürchte, dass sie keinen Anspruch darauf haben", sagte sie am Mittwoch in der Radiosendung SWR-"Aktuell". Sie hoffe daher im Sinne einer effektiven Nachverfolgung der Corona-Infektionen auf die Einsicht aller Beteiligten.

Die Landesregierungen müssten sich nun Gedanken über die Umsetzung der von Bund und Ländern vereinbarten Regelung machen, die eine Sanktionierung von Falschangaben vorsieht, erklärte Hartges. Die Kontrolle obliege den lokalen Behörden. Dabei machten unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern das Unterfangen nicht einfacher, sagte sie.

So habe Sachsen-Anhalt keine Registrierungspflicht, in anderen Bundesländern gelte sie wiederum nicht im Außenbereich. "Die Politik ist gefordert, die Gäste zu sensibilisieren", verlangte Hartges und wies darauf hin, dass der Gastwirt keine hoheitliche Aufgabe habe. Er sei allerdings wegen geltender Verordnung dazu angehalten, die Gäste zu registrieren.

Wer falsche persönliche Angaben beim Restaurantbesuch macht, dem soll künftig ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen. In Schleswig-Holstein soll das sogar bis zu 1000 Euro kosten. Gastwirte werden bei der Kontrolle dieser Angaben ebenfalls in die Pflicht genommen. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) forderte Gaststättenbetreiber auf, besser zu kontrollieren. Die Daten sind wichtig, denn sie werden zur Nachverfolgung möglicher Infizierten-Kontakte gesammelt./wpi/DP/zb