BERLIN (dpa-AFX) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Verbot einer Demonstration von Gegnern der Corona-Politik zurückgewiesen. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitagnachmittag auf Anfrage mit. Der Eilantrag war von den Initiatoren einer für Sonntagvormittag geplanten Demonstration unter dem Motto "Friede, Freiheit, Wahrheit" eingereicht worden. Dazu waren 3500 Teilnehmer angemeldet. Wie der Sprecher sagte, hat das Gericht die Einschätzung der Polizei zu möglichen Gesundheitsgefahren für den Fall, dass die Demonstration stattfinden sollte, bestätigt.

Inzwischen seien zwei weitere Eilanträge gegen Demonstrationsverbote eingegangen. Bei einem davon geht es dem Sprecher zufolge um das Verbot einer Kundgebung auf der Straße des 17. Juni, zu der für Sonntag 22 500 Teilnehmer angemeldet waren. Dazu aufgerufen hat die Initiative "Querdenken 711" aus Stuttgart.

Am Donnerstag hatte die Berliner Polizei zwölf für Samstag und Sonntag geplante Kundgebungen und Demonstrationen untersagt. Die Verbote beträfen Versammlungen, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer regelmäßig gesetzliche Regelungen, etwa zum Infektionsschutz, nicht akzeptierten und in einer Vielzahl von Versammlungen wiederholt unter Beweis gestellt hätten, dass Infektionsschutzregeln nahezu ausnahmslos nicht eingehalten würden, hieß es zur Begründung./ah/DP/eas