Rom/Frankfurt (Reuters) - Geldhäuser in der Euro-Zone sind aus Sicht der EZB-Bankenaufsicht in der Corona-Krise bislang einigermaßen glimpflich davongekommen.

"Bis jetzt hat sich die Auswirkung der Covid-19-Pandemie auf die Bilanzen der Banken in Grenzen gehalten", sagte EZB-Chefbankenaufseher Andrea Enria am Freitag in einem Workshop der italienischen Notenbank. Unter anderem verfügten die Institute über eine viel stärkere Kapital- und Liquiditätsausstattung als in früheren Zeiten. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist seit Herbst 2014 für die Aufsicht über die großen Banken im Währungsraum zuständig.

Selbstgefälligkeit sei aber nicht angebracht, so Enria. So könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich bei einigen Instituten die Qualität ihrer Vermögenswerte deutlich verschlechtere, wenn die staatlichen Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft auslaufen, warnte er. Griechenlands Notenbankchef Yannis Stournaras nannte am Freitag unter anderem mögliche Kreditverluste als Grund zur Sorge. "Es gibt die weitverbreitete Auffassung, dass viele Banken im Euro-Raum ihre durch die Pandemie bedingten Kreditverluste unterschätzen", sagte er auf einer Konferenz.

NEUER VORSCHLAG ZUR BANKENABWICKLUNG

Aus Sicht von Italiens Notenbank-Chef Ignazio Visco sind kleinere Geldhäuser seines Landes stärker von der Krise betroffen als die heimischen Großbanken. Ein Grund sei der Aufbau der Kreditportfolien, sagte er am Freitag. Visco äußerte sich auch zur Debatte um die Abwicklungsverfahren in der EU, die durch einen Bericht des Europäischen Rechnungshofs neu angeheizt worden war. Diese Verfahren würden - nach Stand Ende 2019 - wahrscheinlich in der Euro-Zone nur für rund 200 Geldhäuser von insgesamt etwa 3000 Instituten gelten. Für die nicht einbezogenen Banken würden unterschiedliche Voraussetzungen gelten, dies hänge mit den sehr unterschiedlichen Insolvenzregeln in den einzelnen Ländern zusammen.

EZB-Chefbankenaufseher Enria schlug in dem Zusammenhang ein Verfahren vor, bei der der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) - die 2015 gegründete EU-Behörde zur Abwicklung maroder Banken - die Zerschlagung eines solchen Instituts anstoßen kann. Die nationalen Behörden der Mitgliedsländer müssten dem allerdings letztentlich zustimmen. So könnte der SRB in dem Verfahren eine Übertragung von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten vorschlagen. Die nationalen Behörden hätten laut Enria dann immer noch das Recht, dies zu blockieren.

Der Europäische Rechnungshof hatte am Donnerstag einen Bericht zur Bankenabwicklung in der EU vorgelegt. Darin kritisierte er, dass das Verfahren, welches mit der Einrichtung der EU-Behörde zur Abwicklung maroder Banken geschaffen wurde, immer noch Schwachstellen zeige. Dabei wies er unter anderem darauf hin, dass der Abwicklungsrahmen und die verschiedenen Insolvenzregelungen in den einzelnen Ländern besser abgestimmt werden müssten. Zudem genügten die Abwicklungspläne vieler Banken immer noch nicht den Anforderungen.