WIESBADEN (dpa-AFX) - Der Streit zwischen dem Bundeswahlleiter und dem Meinungsforschungsinstitut Forsa um die sogenannte Sonntagsfrage geht weiter. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu Gunsten von Forsa legte der Bundeswahlleiter am Freitag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde ein.

Er habe den Beschluss des Verwaltungsgerichts "zur Kenntnis genommen", teilte der Bundeswahlleiter in Wiesbaden mit. Aus seiner Sicht stellt die Veröffentlichung von Umfragen vor Ablauf der Wahlzeit einen Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz dar, "wenn Briefwählerinnen und Briefwählern nicht nur nach ihrer Wahlabsicht, sondern nach ihrer Wahlentscheidung gefragt werden", wie es in einer Mitteilung heißt.

Umfrageinstitute fragen regelmäßig zufällig ausgesuchte Bürger: "Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, wen würden sie wählen?". Forsa fragt dabei auch, ob jemand schon per Brief gewählt hat und wenn ja, wen. Das Stimmverhalten der Briefwähler fließt in die Umfrageergebnisse ein, wird aber nicht getrennt ausgewiesen.

Der Bundeswahlleiter hatte Forsa und andere Meinungsforschungsinstitute unter Androhung eines Bußgelds gebeten, keine Umfragen zu veröffentlichen, in die die Antworten von Briefwählern einfließen. In einer Eilentscheidung entschied das Verwaltungsgericht zu Gunsten von Forsa: Ein Veröffentlichungsverbot beeinträchtige die Freiheit der Berichterstattung. Die Veröffentlichung von Wählerumfragen gehöre zum politischen und demokratischen Prozess./sat/DP/ngu