BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat den Weg frei gemacht für eine Verlängerung von Corona-Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld. Auch im nächsten Jahr sollen Beschäftigte, die länger als drei Monate auf Kurzarbeit sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bekommen. Demnach gibt es weiterhin ab dem vierten Bezugsmonat statt wie üblich 60 Prozent des Lohns, 70 Prozent - Berufstätige mit Kindern erhalten 77 statt 67 Prozent. Ab dem siebten Monat Kurzarbeit werden weiterhin 80 beziehungsweise 87 Prozent des Lohns gezahlt. Profitieren sollen davon alle Beschäftigten, die bis Ende März 2021 in Kurzarbeit geschickt werden. Minijobs bis 450 Euro bleiben zudem bis Ende 2021 generell anrechnungsfrei.

Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten Betriebe im August für rund 2,6 Millionen Menschen Kurzarbeit angemeldet. Auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle im April waren es knapp sechs Millionen. Die Summen, die in der Corona-Krise bisher für das Kurzarbeitergeld ausgegeben wurden, werden auf 19 Milliarden Euro beziffert./jr/DP/eas