Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Einführung rein elektronischer Wertpapiere. Damit soll künftig nicht mehr uneingeschränkt gelten, dass Wertpapiere auf einer Urkunde in Papierform basieren müssen. "Die Papierurkunde mag einigen aus nostalgischen Gründen lieb und teuer sein, aber ihrer elektronischen Variante gehört die Zukunft", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). "Elektronische Wertpapiere reduzieren Kosten und den Verwaltungsaufwand." Außerdem werde die Digitalisierung des Standortes damit vorangetrieben.

Die Papierform kann künftig durch eine Eintragung bei einem Zentralverwahrer oder einem von Depotbanken geführten Register ersetzt werden. Auch eine Eintragung in einem Kryptowertpapierregister, das auf der Blockchain-Technologie beruht, ist möglich. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, das Potenzial dieser Technologie werde damit noch stärker genutzt. Der Gesetzentwurf schaffe auch mehr Rechtssicherheit.

Die Blockchain ist eine Art digitales Register, in dem alle Daten einer Transaktion verschlüsselt gespeichert werden. Sie sind für alle Nutzer offen einsehbar und sorgen dadurch für eine wesentlich höhere Transparenz. Die Technologie gilt als fälschungssicher. Da jeder Nutzer eine Kopie der Datenbank verwaltet, ist es quasi unmöglich, diese unbemerkt zu manipulieren. "Die Blockchain hat das Potenzial, bisher gängige Verfahren völlig auf den Kopf zu stellen und ganze Branchen grundlegend zu verändern", hatte der Chef des IT-Verbandes Bitkom, Achim Berg , zuletzt gesagt.