KÖLN (dpa-AFX) - In einem Gerichtsstreit zur Übernahme der Postbank kommen die Kläger nicht voran. Post-Chef Frank Appel trat am Mittwoch vor dem Kölner Oberlandesgericht als Zeuge auf, seine Antworten konnten die Vorwürfe aber nicht erhärten. Die Deutsche Bank begann 2008 mit der Übernahme der Postbank, die 2015 komplett abgeschlossen wurde. Bei dem Streit, der mehrere Verfahren umfasst, geht es um Geld, das frühere Kleinaktionäre im Nachhinein für den Verkauf ihrer Postbank-Aktien haben wollen. Laut Geschäftsbericht der Deutschen Bank liegt das Klagevolumen bei 700 Millionen Euro plus Zinsen.

Knackpunkt in dem Verfahren ist die Frage, wann genau das Frankfurter Geldhaus das Sagen hatte bei der Postbank. Ab einer Schwelle von 30 Prozent des Stammkapitals muss ein Aktionär den anderen Anteilseignern ein Angebot zum Aktienkauf machen. Laut Klägern hätte die Deutsche Bank so ein Angebot bereits 2008 machen müssen und nicht erst 2010, als der Aktienkurs wegen der Finanzkrise im Keller war. Der Gerichtsstreit begann bereits Ende 2010, verschiedene Gerichte befassten sich bereits mit der Thematik.

Der heutige Post-Chef Appel ist seit Anfang 2008 Vorstandsvorsitzender des Bonner Logistikers, der Mehrheitsaktionär der Postbank war. Außerdem war Appel damals Aufsichtsratsvorsitzender der Postbank. Gab es Absprachen, denen zufolge die Deutsche Bank schon früh den Unternehmenskurs der Postbank bestimmte? Auf solche Fragen sagte Appel immer wieder, davon habe er keine Kenntnis. Gab es beispielsweise eine Vereinbarung, der zufolge die Postbank bestimmte Geschäftsbereiche wie die Immobilienfinanzierung aufgab und sich auf das Privatkundengeschäft konzentrierte? "Ich müsste davon wissen", sagte Appel - schließlich würde der Vorstand bei solchen Angelegenheiten in Kenntnis gesetzt. Er wisse es aber nicht.

Der Gerichtsstreit dürfte sich noch bis zum Frühjahr hinziehen, es sind noch zahlreiche weitere Zeugen geladen. Ob Ex-Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann in den Zeugenstand treten muss, ist noch unklar - bisher beruft er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Ob das rechtmäßig ist, entscheidet das Gericht in den kommenden Wochen./wdw/DP/edh