KARLSRUHE (dpa-AFX) - Rechtswidrige Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen kommen die Rüstungsfirma Heckler & Koch teuer zu stehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag, dass von dem Unternehmen mehr als drei Millionen Euro eingezogen werden sollen. Auch die Verurteilung zweier ehemaliger Mitarbeiter zu Haftstrafen auf Bewährung hat Bestand. Für eine Anwendung des schärferen Kriegswaffenkontrollgesetzes sehen die Karlsruher Richter allerdings keine Grundlage. (Az. 3 StR 474/19)

Von 2006 bis 2009 hatte der Waffenhersteller mit Sitz in Oberndorf am Neckar mehr als 4200 Sturmgewehre vom Typ G36 samt Zubehör für rund 3,7 Millionen Euro an Mexiko verkauft. Damit sollten Polizisten ausgerüstet werden. Weil absehbar war, dass die deutschen Behörden keine Lieferungen in Bundesstaaten genehmigen würden, in denen es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, wurden wahrheitswidrig nur unkritische Provinzen als Empfänger genannt. Tatsächlich verkaufte die mexikanische Beschaffungsstelle die Waffen in heikle Regionen.

Das Stuttgarter Landgericht hatte 2019 einen früheren Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin zu Bewährungsstrafen verurteilt. Drei andere Angeklagte, darunter zwei Ex-Geschäftsführer, wurden freigesprochen. Diese Freisprüche sind schon länger rechtskräftig.

Nicht vor Gericht standen die beiden Männer, die das System eingefädelt haben sollen: Der eine war 2015 gestorben, der andere laut seinem Anwalt zu krank für die Anreise aus Mexiko.

Die Bundesanwaltschaft, die vor dem BGH anstelle der für die Anklage zuständigen Staatsanwaltschaft auftritt, hätte gern schärfere Strafen gesehen. Das Problem: In den erteilten Genehmigungen steht nichts von einer Beschränkung auf bestimmte Bundesstaaten.

Diese ergibt sich nur aus den sogenannten Endverbleibserklärungen, die Mexiko im Genehmigungsverfahren abgegeben hatte. Rein nach Papierlage waren die Ausfuhren also genehmigt. Und das Erschleichen von Genehmigungen allein ist nur nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar. Im Kriegswaffenkontrollgesetz ist es nicht erwähnt.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer sagte bei der Urteilsverkündung, daran etwas zu ändern, sei nicht Aufgabe des BGH, sondern des Gesetzgebers. Das Landgericht habe fehlerfrei erkannt, dass die Nennung einzelner Bundesstaaten zwar Voraussetzung für die Genehmigung gewesen sei. Sie sei aber nicht zu deren Inhalt geworden.

Die obersten Strafrichter halten es auch für angemessen, dass Heckler & Koch einen Millionenbetrag an die Staatskasse zahlen soll. Der Gesetzgeber habe gewollt, dass alles, was in verbotene Geschäfte investiert werde, unwiederbringlich verloren ist, sagte Schäfer. Dabei sei unerheblich, dass die Geschäftsführung laut Landgericht nicht verstrickt war. Eine Einziehung sei keine Strafe.

Offen ist nur noch, ob die Rüstungsfirma die vollen rund 3,7 Millionen Euro bezahlen muss. Denn knapp 700 000 Euro davon stammen aus einem Waffengeschäft, das schon verjährt ist. Kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die sogenannte Vermögensabschöpfung auch dann zulässig ist. Der Beschluss wurde aber erst nach der BGH-Verhandlung im Februar veröffentlicht. Deshalb trennten die Richter die Entscheidung zu diesem Teilaspekt ab.

Der Anwalt von Heckler & Koch, Hubert Gorka, deutete an, dass bei der Summe das letzte Wort noch nicht gesprochen sein könnte. Die Verhältnismäßigkeit werde erst im Vollstreckungsverfahren geprüft, sagte er. Für die Geschäftsführung seien die Verstöße einzelner Mitarbeiter "unvermeidbar und unerkennbar" gewesen.

Vorstandschef Jens Bodo Koch erklärte, als Ausrüster von Sicherheitskräften in Nato und EU stehe Heckler & Koch "für den Schutz von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit". "Wir sehen in der Entscheidung des BGH unsere Unternehmenspolitik der jüngeren Vergangenheit bestätigt, an Auswahl, Führung und Aufsicht unserer Mitarbeiter aller Ebenen höchste Maßstäbe zu setzen, um Fehltritten vorzubeugen bzw. entgegenzuwirken."

Der Friedensaktivist Jürgen Grässlin, der das Verfahren mit einer Strafanzeige angestoßen hatte, sprach von einem "Präzedenzurteil für die deutsche Rüstungsindustrie". Jetzt sei klar, dass illegaler Waffenhandel hart bestraft werde und "richtig, richtig Geld" koste.

Gleichzeitig habe das Verfahren offenbart, dass die Bundesregierung seit Jahr und Tag wegschaue. Mit seinem Anwalt Holger Rothbauer forderte Grässlin, Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz durch ein echtes "Rüstungsexportkontrollgesetz" zu ersetzen. Es müsse auch den Opfern der Waffengeschäfte die Möglichkeit eröffnen, in deutschen Strafprozessen als Nebenkläger aufzutreten./sem/DP/fba