KARLSRUHE/INGOLSTADT (dpa-AFX) - Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Haftbefehl gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Montag in Karlsruhe mit, es habe die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Oberlandesgericht München hatte den Haftbefehl im Oktober außer Vollzug gesetzt, aber ein strenges Kontaktverbot verhängt. Ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft darf Stadler weiterhin keinen Kontakt zu Mitbeschuldigten und möglichen Zeugen aufnehmen.

Die Münchner Justiz verdächtigt den ehemaligen Audi-Chef des Betrugs. Stadler habe Dieselautos mit überhöhten Abgaswerten in Europa weiter verkaufen lassen, auch nachdem er von den Manipulationen der Autos für den US-Markt erfahren habe. Als er in einem abgehörten Telefonat über die mögliche Beurlaubung eines Audi-Mitarbeiters sprach, wurde er im Juni 2018 wegen Verdunkelungsgefahr verhaftet.

Die Verfassungsrichter erklärten, die Beschwerde gegen die Untersuchungshaft sei prozessual überholt. Die Ausführungen des Landgerichts München seien schlüssig gewesen. "Dass das Landgericht nicht zu dem von ihm gewünschten Ergebnis kommt", sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden". Kurz nach der Berufung von Bram Schot zum neuen Audi-Chef im Oktober 2018 setzte das Oberlandesgericht den Haftbefehl gegen Stadler außer Vollzug. Das Kontaktverbot wegen Verdunkelungsgefahr halten die Verfassungsrichter für verhältnismäßig./rol/DP/jha